Bundesverwaltungsgericht

Kein Flüchtling mehr

Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Foto: cc

Vergangene Woche hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden, dass jüdische Zuwanderer aus Russland unter Umständen aus Deutschland abgeschoben werden können. In dem Prozess ging es um einen 46-jährigen russischen Staatsangehörigen, der 1997 als jüdischer Emigrant aus der ehemaligen Sowjetunion in Deutschland aufgenommen worden war.

Im Dezember 2003 wurde er wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Die Strafkammer ging von einer erheblichen Verminderung seiner Steuerungsfähigkeit wegen des Vorliegens einer psychischen Erkrankung aus.

Abschiebeverbot Die Ausländerbehörde wies den Mann im Februar 2006 aus – das heißt, sie entzog ihm das Aufenthaltsrecht – und drohte ihm die Abschiebung nach Russland an. Dagegen klagte er vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht. Zumindest die Abschiebungsandrohung wurde von dem Gericht aufgehoben. Jüdische Zuwanderer aus der Ex-UdSSR hätten den gleichen Status wie Kontingentflüchtlinge und unterlägen damit einem Abschiebeverbot.

Diese Entscheidung des Obersten Bayerischen Verwaltungsgerichts wurde jetzt vom 1. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts kassiert. Zur Begründung führten die Leipziger Richter das Anfang 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz an. Spätestens seit diesem Zeitpunkt genössen seit 1991 eingewanderte Juden aus der ehemaligen Sowjetunion nicht mehr die Rechtsstellung eines Kontingentflüchtlings.

Klärung Damit greife das Abschiebeverbot der Genfer Flüchtlingskonvention nicht automatisch zu ihren Gunsten. Den konkreten Fall verwiesen die Bundesrichter an ihre bayerischen Kollegen zur Klärung etwaiger medizinischer Abschiebungshindernisse zurück.

Thomas Steinmeyer von der Würzburger Regionalstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sprach auf Anfrage von einer »recht eleganten Lösung« des Leipziger Revisionssenats. Der Status dieser Personengruppe sei auch vor 2005 umstritten gewesen. Das Gericht habe diese Frage offengelassen und sich auf die aktuelle Gesetzeslage bezogen. Zwei vergleichbare Verfahren seien noch anhängig.

Es gehe dabei in der Regel entweder um straffällig Gewordene oder um Personen, die länger als ein halbes Jahr außerhalb Deutschlands verbracht hätten, etwa zur Pflege erkrankter Angehöriger in Russland. Im Verhältnis zu den weit über 200.000 jüdischen Zuwanderern aus der ehemaligen Sowjetunion handele es sich aber um Einzelfälle.

Erfurt

CDU, BSW und SPD legen in Thüringen Koalitionsvertrag vor

Wegen der Außenpolitik des BSW ist das Bündnis umstritten

 22.11.2024

Antisemitismus

Polizei sucht nach Tatverdächtigem vom Holocaust-Mahnmal

Der Mann soll einen volksverhetzenden Text in das dortige Gästebuch geschrieben haben

 22.11.2024

Debatte

Theologen werfen Papst einseitige Sicht auf Nahost-Konflikt vor

Ein Schreiben von Papst Franziskus zum Nahost-Krieg enthalte einen »blinden Fleck im Denken«

 22.11.2024

Hessen

Boris Rhein verurteilt Haftbefehl gegen Netanjahu

Der israelische Premier verteidige »sein Land gegen Terroristen«, so Rhein

 22.11.2024

CDU/CSU

Unionspolitiker: Verhaftung von Netanjahu auf deutschem Boden »unvorstellbar«

Die größte Oppositionsfraktion kritisiert die fehlende Haltung der Bundesregierung

 22.11.2024

Den Haag

Der Bankrott des Internationalen Strafgerichtshofs

Dem ICC und Chefankläger Karim Khan sind im politischen und juristischen Kampf gegen Israel jedes Mittel recht - selbst wenn es unrecht ist. Ein Kommentar

von Daniel Neumann  22.11.2024

Internationaler Strafgerichtshof

»Halten uns an Recht und Gesetz«: Jetzt äußert sich die Bundesregierung

Außenministerin Annalena Baerbock will aber noch genauer prüfen, was der Entscheid des IStGH bedeutet

 22.11.2024

Budapest

Orbán: »Werde Netanjahu nach Ungarn einladen«

Regierungschef Viktor Orbán will seinen israelischen Amtskollegen trotz des Haftbefehls des Internationalen Strafgerichtshofes weiter empfangen

 22.11.2024

Atomprogramm

Iran kündigt Ausbau der Urananreicherung an

Der Atomstreit mit dem Iran geht in eine neue Runde

 22.11.2024