Die Bekämpfung von Antisemitismus und Antiziganismus bekommt in Brandenburg Verfassungsrang. Eine entsprechende Änderung der vor 30 Jahren in einem Volksentscheid beschlossenen Landesverfassung wurde am Donnerstag vom Landtag mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit von 59 der 88 Abgeordneten bestätigt.
Damit wurde die Mindestzahl genau erreicht. Der Landtag in Potsdam sprach sich zugleich für die Berufung eines Antisemitismusbeauftragten und die Entwicklung eines Handlungskonzepts zur Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus aus.
Er begrüße es sehr, dass Brandenburg die Bekämpfung von Antisemitismus als Staatsziel in die Landesverfassung aufnehme, sagte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, dem Evangelischen Pressedienst (epd): »Damit wird klar: Der Kampf gegen den Judenhass hat in Brandenburg höchste Priorität.«
Zu den neu formulierten Staatszielen gehören auch die Förderung jüdischer Kultur und jüdischen Lebens, die Weiterentwicklung freundschaftlicher Beziehungen zum Nachbarland Polen und der Schutz der als Plattdeutsch bekannten niederdeutschen Sprache. Die Landesverfassung wird nun zudem geschlechtergerecht formuliert, künftig werden Frauen und Männer gleichermaßen benannt oder neutrale Begriffe benutzt.
Die Ergänzung der Landesverfassung um die Förderung jüdischer Kultur und jüdischen Lebens sei ein wichtiges Signal für Jüdinnen und Juden, betonte Schuster. Er hoffe, dass sich dieses Bekenntnis des Landes in beherztem Handeln niederschlage, sagte der Zentralratspräsident: »Dazu zählt für mich auch die Berufung eines Beauftragten für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus durch die Landesregierung.«
Auch die brandenburgische Fachstelle Antisemitismus, der Verein Opferperspektive und das Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus begrüßten die Verfassungsänderung. In Zeiten steigender antisemitischer und antiziganistischer Einstellungen und Straftaten setze Brandenburg damit ein bedeutendes Signal, erklärten sie.
»Antisemitismus und Antiziganismus sind Angriffe auf unsere demokratische und vielfältige Gesellschaft«, erklärte der evangelische Theologe Thomas Wisch, Vorsitzender des Aktionsbündnisses: »Wir müssen jeglicher judenfeindlichen Hetze entgegentreten, ob sie aus der extremen Rechten kommt oder ob sie sich in Verschwörungserzählungen oder Verleumdungen Israels verbirgt.«
Mit der Verfassungsänderung wird auch eine erst 2015 eingeführte Neuerung wieder abgeschafft, mit der die Ämter des Präsidenten und der Vize-Präsidenten nach der Stärke der Fraktionen vergeben wurden. Damit stand der AfD 2019 das Amt des ersten Vizepräsidenten zu.
Künftig besteht nur noch die Verpflichtung, ein Vizepräsidentenamt an eine Oppositionsfraktion zu vergeben. Größte Oppositionsfraktion ist derzeit die AfD, deren Abgeordneter Andreas Galau sein Amt als Vizepräsident nun verlieren könnte.
Grundlage der achten Verfassungsänderung war ein gemeinsamer Antrag der Regierungsfraktionen von SPD, CDU und Grünen sowie der Oppositionsfraktion der Linken. 18 der anwesenden Abgeordneten stimmten dagegen, sechs enthielten sich.