Die Bekämpfung des Antisemitismus und die Stärkung jüdischen Lebens sollen in Brandenburg Verfassungsrang bekommen. Ein entsprechender gemeinsamer Vorschlag der Koalitionsfraktionen von SPD, CDU und Grünen sowie der oppositionellen Linken-Fraktion zur Änderung der Landesverfassung wurde am Freitag im Landtag in Potsdam vorgestellt.
Formulierung Auch das Ziel der Vertiefung der Freundschaft zum Nachbarland Polen soll in Brandenburg Verfassungsrang bekommen. Die beiden Staatsziele sollen künftig mit folgenden Formulierungen in der Landesverfassung festgehalten werden: »Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus sowie der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen. Das Land fördert die Stärkung jüdischen Lebens.«
Der Artikel 2 der Landesverfassung soll künftig wie folgt lauten »Brandenburg ist ein freiheitliches, rechtsstaatliches, soziales, dem Frieden und der Gerechtigkeit, dem Schutz der natürlichen Umwelt und der Kultur verpflichtetes demokratisches Land, welches die Zusammenarbeit mit anderen Völkern anstrebt und hierbei die Freundschaft mit dem Nachbarn Polen stetig vertieft.«
Zudem sollen die Regelungen zur Zusammensetzung des Landtagspräsidiums geändert werden. Dem Entwurf zufolge müssten dann Regierung und Opposition im Präsidium vertreten sein, jedoch nicht mehr alle Fraktionen. Damit könnte die AfD aus dem Landtagspräsidium ausgeschlossen werden. epd