Meinung

Justiz: Freibrief für Antisemiten

Vor dem Münchner Landgericht wird das Hauptsacheverfahren zwischen der früheren Grünen-Politikerin Jutta Ditfurth und dem Publizisten Jürgen Elsässer verhandelt. Ditfurth hatte Elsässer in einem Fernsehinterview als »glühenden Antisemiten« bezeichnet, dagegen klagt Elsässer. Bei Erörterung der Rechtslage meinte die Vorsitzende Richterin: »Ein glühender Antisemit in Deutschland ist jemand, der mit Überzeugung sich antisemitisch äußert, mit einer Überzeugung, die das Dritte Reich nicht verurteilt, und ist nicht losgelöst von 1933 bis ’45 zu betrachten vor dem Hintergrund der Geschichte«, und sie bezeichnete den Vorwurf des Antisemitismus als »Totschlagargument«.

Mit dieser Einschätzung belegt das Landgericht, dass es sich nicht mit der Geschichte des Antisemitismus auskennt oder von der Geschichte des »Dritten Reiches« nichts weiß – oder beides. Der Antisemitismus entstand nicht erst mit der Machtergreifung der Nazis 1933 und verabschiedete sich genauso wenig mit der Befreiung von Auschwitz durch die Alliierten.

meinungsfreiheit Wer in Unkenntnis historischer Tatsachen versucht, den irrationalen Hass gegen Juden auf zwölf Jahre Nazidiktatur zu reduzieren, produziert damit gerade ein juristisches Totschlagargument, verhindert faktisch die Möglichkeit, Antisemiten beim Namen zu nennen, und schränkt die Meinungsfreiheit von Presse und Literatur in verfassungsrechtlicher und historischer Hinsicht in bislang nicht gekanntem Umfang ein.

Wie ignorant muss man sein, um den tief in der Mitte unserer Gesellschaft wurzelnden Judenhass, ob von Links oder Rechts, von Kirchen oder Moscheen ausgehend, nicht sehen zu wollen? Der moderne Antisemit verteidigt seinen Hass gegen Juden stets nach ähnlichen Mustern: Er habe jüdische Freunde, hasse die Nazis, kritisiere nur Israel oder habe – wie im Fall Elsässer – gar jahrelang für die Jüdische Allgemeine geschrieben.

Gewiss, die grundlose Bezeichnung einer Person als Antisemit kann eine rechtlich angreifbare Schmähung und Persönlichkeitsverletzung darstellen, so sie ohne jeglichen Sachbezug erfolgt. Vertritt jemand jedoch selbst Verschwörungstheorien über Juden oder bewegt sich bewusst im Umfeld solcher Protagonisten, so darf und muss er als das bezeichnet werden können, was er ist, ob eiskalt oder glühend: ein Antisemit – auch wenn er keine SS-Binde am Arm trägt.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin.

Henning Lobin, Direktor des Leibniz-Instituts für Deutsche Sprache (IDS)

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