Vertreter der jüdischen Gemeinschaft haben die geplante Verankerung einer Antisemitismusklausel in Brandenburgs Landesverfassung nachdrücklich begrüßt. Der Gesetzentwurf mache den Kampf gegen Judenfeindlichkeit und andere, das friedliche Zusammenleben zersetzende Haltungen ausdrücklich zur Staatsraison, würdigte Rabbiner Walter Homolka am Mittwoch in Potsdam das Vorhaben. Der Rektor des Abraham Geiger Kollegs an der Universität Potsdam und Vorsitzende der Union progressiver Juden in Deutschland sprach bei einer Anhörung des Landtags zur Verfassungsreform.
Im neuen Paragraf 7a soll es demnach heißen: »Das Land schützt das friedliche Zusammenleben der Menschen und tritt Antisemitismus sowie der Verbreitung rassistischen und fremdenfeindlichen Gedankenguts entgegen.« Homolka betonte, es sei wichtig, dass dies auch Antiziganismus erfasse und das Land Brandenburg gegen diese Form des Rassismus »Initiativen des Schutzes und der Achtung ableitet«.
PARAGRAF 7a Der Geschäftsführer des Zentralrats der Juden in Deutschland, Daniel Botmann, sprach sich dafür aus, den Paragrafen 7a um eine klare Positionierung gegen nationalsozialistisches Denken zu ergänzen. Zudem solle der Paragraf mit einem Verweis auf die von über 30 Staaten anerkannte Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) begründet werden. Überdies plädierte Botmann dafür, dass die Verfassung jüdische Feiertage wie bereits christliche schützt.
Landesrabbiner Ariel Kirzon vom Landesverband der Jüdischen Gemeinden betonte, auch in Brandenburg gebe es zunehmend Anfeindungen gegen jüdische Bürger. Das jüdische Leben sei nur durch eine Förderung auch der jüdischen Kultur zu stärken. kna