Jüdische Verbände zeigen sich entsetzt darüber, dass die Staatsanwaltschaft Dortmund eine Anzeige wegen Volksverhetzung gegen die rechtsextreme Partei »Die Rechte« abgewiesen hat. »Bei der Begründung sträuben sich mir die Haare«, sagte der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, der »Neuen Osnabrücker Zeitung« (Mittwoch).
Auf Plakaten der Partei zur Europawahl stand der Slogan »Israel ist unser Unglück – Schluss damit!«. Sie waren überall in Deutschland zu sehen. Jüdische Organisationen und andere hatten deswegen in mehreren Städten Anzeige wegen Volksverhetzung erstattet, unter anderem in Dortmund, Karlsruhe und Hannover.
Anklage »Die Staatsanwaltschaft war nicht einmal bereit, Anklage zu erheben«, sagte Schuster im Blick auf die Entscheidung in Dortmund. »Für mich mit einer völlig danebenliegenden Begründung.« Zwar gehe die Begründung darauf ein, dass sich die Formulierung an die Parole »Die Juden sind unser Unglück« aus der Zeit des Nationalsozialismus anlehne. Laut Staatsanwaltschaft könne dies aber auch anders interpretiert werden, es gebe weitere denkbare Auslegungen des Satzes.
Auch die Staatsanwaltschaften Hannover und Karlsruhe hatten argumentiert, die Parole falle nicht unter den Tatbestand der Volksverhetzung und sei von der Meinungsfreiheit gedeckt. Sie richte sich gegen einen anderen Staat und nicht eindeutig gegen die in Deutschland lebenden Juden. Deswegen wurden die Ermittlungen eingestellt.
Freibrief Schuster fürchtet: »Wenn ich nicht bereit bin, die rechtlichen Spielräume gegen Rechtsextreme auszunutzen, wird dies in der rechtsextremen Szene als Freibrief und Ermutigung aufgefasst. An einer solchen Entscheidung wird man sich künftig orientieren – wenn sie Bestand hat.« Bei der nächsten Wahl könne eine rechte Partei dann problemlos leicht veränderte Formulierungen aus der Zeit des Nationalsozialismus verwenden, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen.
Der Landesverband der jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe will nach Angaben der »Neuen Osnabrücker Zeitung« nun Ermittlungen und ein Verfahren mit juristischen Mitteln erzwingen. Auch die Deutsch-Israelische Gesellschaft Hannover will bei der Generalstaatsanwaltschaft in Celle eine Beschwerde einlegen. epd