In der Jüdischen Gemeinde zu Berlin ist der Konflikt über die geplante Wahl zur Repräsentantenversammlung einmal mehr eskaliert. Aus Protest gegen die Linie des Vorsitzenden Gideon Joffe zog das Oppositionsbündnis Tikkun seine Kandidaten von der bis zum 3. September laufenden Wahl zurück. Diese sei unter den gegebenen Umständen illegal, hieß es in einer Mitteilung vom Dienstag. Joffe wies die Vorwürfe zurück.
Das Gericht beim Zentralrat der Juden in Deutschland hatte die Wahl der Gemeindevertreter wegen massiver Bedenken gegen die Wahlordnung untersagt. Die Gemeindeführung um Joffe hatte jedoch angekündigt, sich darüber hinwegzusetzen und die Wahl trotzdem abzuhalten. Joffe sagte, das Gericht des Zentralrats habe im Fall der Wahlordnung keine Zuständigkeit, sondern das Schiedsgericht der Gemeinde.
Das Oppositionsbündnis Tikkun erklärte, schon einen Tag vor Ablauf der Rechtsmittelfrist am 11. August seien »in bewusster Missachtung der Gerichtsentscheidung die Wahlunterlagen an die Gemeindemitglieder übersandt« worden. Joffe versuche, Fakten zu schaffen. Tikkun Berlin erkenne hingegen die Gerichtsentscheidung des Zentralrats an.
»Hiermit erklären die zugelassenen Kandidatinnen und Kandidaten, dass sie für die illegalen Wahlen nicht zur Verfügung stehen«, hieß es. Auf der öffentlichen Wahlliste der Gemeinde stehen vier Kandidatinnen und Kandidaten von Tikkun.
Das Bündnis warf der Jüdischen Gemeinde auch versuchte Manipulation der Wahl vor. Dabei geht es um Fotos und Zeugenaussagen, die belegen sollen, dass Mitarbeiter der Gemeinde ältere Mitglieder aufgesucht und beim Ausfüllen des Briefwahl-Zettel beeinflusst haben sollen.
Die Vorwürfe wies der Vorsitzende Joffe im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur kategorisch zurück. Die Gemeinde habe etwa 500 Mitarbeiter. Er habe nur von einem einzigen Fall gehört, und dabei sei definitiv nicht im Auftrag des Vorstands gehandelt worden. »Wir werden diesen konkreten Vorfall recherchieren«, sagte Joffe.
Die größte jüdische Gemeinde Deutschlands gilt seit längerem als heillos zerstritten. So kam es auch zu dem Verfahren vor dem Gericht des Zentralrats. Zwei Mitglieder hatten gegen neue Vorgaben zur Wahl der Repräsentantenversammlung Beschwerde eingelegt.
Die Kritik richtete sich unter anderem gegen eine neue Altersgrenze von 70 Jahren für Kandidatinnen und Kandidaten. Zudem soll die Tätigkeit für bestimmte andere jüdische Organisationen ein Grund sein, von einer Kandidatur ausgeschlossen zu werden. Ein weiterer Kritikpunkt: Die Wahl soll als reine Briefwahl stattfinden.
Auf Anfrage sagte der Berliner Rechtsanwalt Nathan Gelbart, der mehrere Kläger gegen die Jüdische Gemeinde vertritt, darunter auch die Ex-Vorsitzende Lala Süsskind: »Die von der Jüdischen Gemeinde zu Berlin geäußerte Rechtsansicht ist unzutreffend. Der bei ihr eingerichtete Schiedsausschuss ist nicht für die Festellung der Nichtigkeit der Wahlordnung zuständig.«
Im übrigen obliege die Entscheidung über die gerichtliche Zuständigkeit nicht einer Prozesspartei, sondern dem angerufenen Gericht. Das Gericht beim Zentralrat habe sich eindeutig für zuständig erklärt und dies ausführlich begründet. »Dass der im Rechtsstreit unterlegenen Jüdischen Gemeinde zu Berlin das nicht schmeckt, überrascht nicht«, so Gelbart.
»Jedoch ist ein Gerichtsverfahren kein Wunschkonzert. Es ist bedauerlich, dass die Jüdische Gemeinde zu Berlin meint, sich die Urteile, die sie anerkennt, selbst aussuchen zu dürfen.«
Damit zeige die Jüdische Gemeinde zu Berlin der Gerichtsbarkeit beim Zentralrat die rote Karte, betont Gelbart. Und weiter: »Das Präsidium des Zentralrates wird wissen, wie es auf die Provokation politisch zu reagieren hat.« dpa/ja