Wittenberger Stadtkirche

»Judensau« darf wohl hängen bleiben

Seit über 700 Jahren prangt die antisemitische Schmähplastik »Judensau« an der Wittenberger Stadtkirche. Foto: dpa

Wolfram Pechtold, Richter am Landgericht Dessau-Roßlau, hatte sich gut vorbereitet. So sieht es nach der Verhandlung Anfang April auch der Anwalt des Klägers. Mehr als eine Stunde lang schlüsselte Pechtold akribisch die Gemengelage rund um die Schmähplastik »Judensau« auf, die seit Jahrhunderten an der Wittenberger Stadtkirche prangt. Am Ende ließ er eine Tendenz für das am Freitag erwartete Urteil erkennen: Das Relief kann wohl vorerst hängenbleiben – rein juristisch sei dem Streit indes kaum beizukommen.

Der Kläger Michael Düllmann, Mitglied der Jüdischen Gemeinde in Berlin, will die Plastik weghaben: Er hat auf Beleidigung nach Paragraf 185 des Strafgesetzbuchs geklagt, verbunden mit einem Beseitigungsanspruch nach Paragraf 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Dass die Plastik beleidigend ist, stelle niemand ernsthaft in Abrede, sagt der Richter.

BEGRÜNDUNG Die hierfür erforderliche Voraussetzung, ein »aktives Tun« der Stadtkirchengemeinde, ist aus Sicht von Richter Pechtold eher nicht gegeben; schließlich sei die »Judensau« nicht durch die Gemeinde aufgehängt worden, sondern Teil eines historischen Baudenkmals.

In Frage kommt demnach lediglich eine sogenannte Formalbeleidigung. Dafür müsse eine über den eigentlichen Inhalt der Darstellung hinausgehende, »nach Form und Umständen eigenständige Beleidigung« vorliegen. Auch hier ließ Pechtold eine eher ablehnende Tendenz durchscheinen – was ihn zu dem vorläufigen Ergebnis führte, »dass zweifelhaft erscheint, ob die Klage Erfolg haben wird«.

So könnte das Urteil also lauten, dass die Plastik bleibt – und damit auch das Problem, dass sich Düllmann und viele andere Juden durch sie verletzt fühlen; denn dass die Plastik beleidigend ist, stelle »niemand ernsthaft in Abrede«, erkannte auch der Richter an.

Unabhängig davon, wie das Urteil am Ende ausfällt, gab der Richter der Gesellschaft mit auf den Weg, dass sie sich darüber klarwerden müsse, wie sie mit solchen Abbildungen umgehen will. Insbesondere die Kirche müsse sich fragen, was sie dadurch für ein Bild abgebe, sagte Pechtold.

Der Zentralrat der Juden ist mit den bisherigen Bemühungen des Gemeindekirchenrats nur zum Teil zufrieden.

GESCHICHTE »Der Entscheidungsträger ist der Gemeindekirchenrat«, sagt Stadtkirchenpfarrer Johannes Block. Dieser sei seit 30 Jahren davon überzeugt, »dass man Geschichte nicht verleugnen und zu seiner Geschichte stehen soll und am Originalort mit dem Originalstück der Geschichte gedenkt«.

Andererseits, sagt Block, der seit acht Jahren Pfarrer an der Stadtkirche ist, nehme er in Wittenberg »seit Jahrzehnten eine große Kollision in der Bevölkerung« wahr. Die Gräben zwischen Verfechtern einer Entfernung der Skulptur und denjenigen, die sagten, damit müsse man leben, seien »relativ tief«.

Und auch der Gemeindekirchenrat, der zwar nach außen hin mit einer Stimme spreche, befinde sich intern nach wie vor in der Diskussion. Er wolle dem Urteil nicht vorgreifen, sagt Block, halte es aber für durchaus denkbar, die 1988 errichtete Stätte der Mahnung in Form einer Bodenplatte noch weiterzuentwickeln.

DENKMALSCHUTZ Auch für den Fall, dass das Landgericht die Entfernung der Plastik anordnet, wäre die Debatte nicht beendet. Da ist zum einen der Denkmalschutz. Und: »Wenn wir die Plastik abnehmen, wird uns der Vorwurf gemacht, ›ihr wollt euch eurer dunklen Geschichte entledigen, ihr wollt die deutsche Geschichte reinigen‹«, sagt Pfarrer Block. Er ist sich sicher: »Diese Stimmen wird es dann geben.« Er wolle dem Urteil jedoch nicht vorgreifen – und auch zu bedenken geben, dass Kläger Düllmann nicht »die Judenheit in ihrer Gesamtheit repräsentiert«.

Wie das Urteil auch ausfällt – die Auseinandersetzung wird bleiben, wohl auch vor Gericht.

In diesem Zusammenhang hat der Gemeindekirchenrat im Sommer 2018 auch Kontakt zum Zentralrat der Juden aufgenommen. Dessen Präsident Josef Schuster ist mit den bisherigen Bemühungen der Gemeinde offenbar nur zum Teil zufrieden. Schuster sagt: »Wenn die Schmähplastik an ihrem ursprünglichen Platz bleiben sollte, wäre es unerlässlich, eine eindeutige Erklärtafel anzubringen, die gut sichtbar ist.«

Sollte das Relief abgenommen werden müssen, »könnte man es in einem Museum zeigen, wo eine historische Einordnung den notwendigen Kontext zum Verständnis liefert«, erklärt Schuster.

Wie das Urteil auch ausfällt – die Auseinandersetzung wird bleiben, wohl auch vor Gericht: Kläger Düllmann ist laut seinem Anwalt Hubertus Benecke bereit, »alle zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen«.

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