Debatte

Ist ein Aufnahme- und Asyl-Stopp rechtlich zulässig? 

Foto: dpa

Der Staatsrechtler und frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz (CDU) hält die von CDU-Chef Friedrich Merz vorgeschlagenen Einschränkungen des Asylrechts und einen Aufnahmestopp für verfassungskonform. »Unser Asylrecht steht unter dem Vorbehalt der inneren Sicherheit«, sagte er der »Bild«-Zeitung (Dienstag): »Sind Volk oder Staat gefährdet, kann Deutschland die Aufnahme ganz oder für bestimmte Herkunftsstaaten aussetzen.«

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Denn Asyl sei »nicht nur ein Freiheitsrecht«, sondern »auch ein soziales Recht«, fügte er hinzu: »Jeder Asylbewerber muss von uns ernährt und untergebracht werden. Wenn unsere Ressourcen - Unterkunft, Verpflegung, Schutz der Bevölkerung vor Kriminalität und Terror - an ihre Grenzen stoßen, dann hat Deutschland sogar die Pflicht, den Zuzug zu drosseln.« Verfassungsrechtlich sei ein solcher Asyl-Stopp »völlig einwandfrei«, ergänzte Scholz: »Die Regierung müsste nur handeln.«

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Regierungssprecher Steffen Hebestreit hatte am Montag erklärt, dass die geforderte Aussetzung des Zuzugs weiterer Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan »gegen das Grundgesetz und mutmaßlich auch gegen EU-Menschenrechtsverordnungen verstoßen« würden.

Auch Politiker anderer Parteien und Menschenrechtsorganisationen wie Pro Asyl und die Gesellschaft für bedrohte Völker hatten die Forderungen abgelehnt - unter anderem mit dem Verweis auf deutsches und europäisches Recht sowie auf die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention.

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