Am Montag haben Israelhasser eine Demonstration in Gedenken an die Opfer des Anschlages von Hanau für ihre Zwecke missbraucht. Dies geht aus einer Erklärung der Berliner Polizei von heute hervor.
Es handelte sich demnach um einen Aufzug im Stadtteil Neukölln, für den rund 250 Beamte »die Versammlungsfreiheit gewährleisteten«. Einige Teilnehmer der »Gedenkdemonstration 4 Jahre Hanau« beklebten zunächst Straßenschilder mit den Namen der Opfer des Anschlages.
Neun Menschen mit Migrationshintergrund wurden am 19. Februar 2020 in Hanau vom 43-jährigen Tobias Rathjen erschossen. Später tötete der Täter seine Mutter und schließlich sich selbst.
»Propalästinensische Gruppe«
Bei der gestrigen Berliner Demonstration wurden ab dem frühen Abend zunächst polizeifeindliche Parolen gerufen. Die Teilnehmerzahl stieg schnell von etwa 300 auf 3200 Personen an. Einige Teilnehmer vermummten sich zunächst, nahmen ihre Maskierungen aber ab, nachdem die Veranstaltungsleiterin sie dazu aufgefordert hatte.
Dann wurden laut Polizei auf dem Dach eines Mietshauses Nebelkerzen entzündet, während sich im hinteren Bereich des Demonstrationszuges eine »propalästinensische Gruppe« bildete. Aus dieser Ansammlung heraus seien israelfeindliche Parolen gerufen worden, heißt es in der Erklärung der Polizei Berlin.
Trotz Aufforderungen der Versammlungsleiterin wurden diese Sprechchöre demnach nicht eingestellt. Dann, an der Kreuzung Sonnenallee und Weichselstraße, griffen Demonstranten Polizisten an. Zwei Beamte wurden leicht verletzt.
Volksverhetzung und Beleidigung
»In der Folge mussten die Einsatzkräfte unmittelbaren Zwang durch Schieben und Drücken anwenden«, so die Pressestelle der Polizei. »Im weiteren Verlauf legten Personen aus dem propalästinensischen Teil des Aufzuges sogenannte Palästinensertücher zur Vermummung an, spannten Regenschirme zur Verhinderung von Identitätsfeststellungen auf und wiederholten die israelfeindlichen Sprechchöre.«
Während der Demonstration, die um 22:30 Uhr endete, leiteten Beamte 21 Ermittlungsverfahren ein. Dabei ging es unter anderem um Volksverhetzung, das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen, versuchte Gefangenenbefreiung, Unterschlagung, Beleidigung, versuchte gefährliche Körperverletzung sowie Widerstand gegen und Angriffe auf Vollstreckungsbeamte. im