Im Zusammenhang mit den von Islamisten organisierten Demonstrationen in Hamburg hat sich Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hinter die Versammlungsbehörde gestellt und pauschale Forderungen nach einem Verbot solcher Kundgebungen zurückgewiesen. Maßstab für ein Demonstrationsverbot sei nicht die Politik, sondern das Gesetz, sagt er der Deutschen Presse-Agentur.
»Das Grundgesetz und das Versammlungsrecht ermöglichen auch Demonstrationen, deren Forderungen der freiheitlichen Demokratie widersprechen. Deshalb können linksextreme, rechtsextreme und auch islamistischen Versammlungen oft nicht untersagt werden«, so Tschentscher.
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung schütze in vielen Fällen auch ihre Gegner. »Der Kampf gegen Extremismus muss daher auch in der Gesellschaft geführt werden: im persönlichen Umfeld, am Arbeitsplatz, im Verein und auch in den Moscheegemeinden«, sagte der Bürgermeister.
Bundesweite Empörung
In den vergangenen Wochen hatten zwei Kundgebungen aus dem Umfeld der vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuften Gruppe Muslim Interaktiv über die Stadtgrenzen hinaus für Empörung gesorgt. Bei der ersten Demonstration waren Ende April auch Rufe nach einem Kalifat laut geworden. Die zweite Kundgebung fand am vergangenen Samstag unter scharfen Auflagen statt.
Die Demonstrationsanmeldungen seien vorab intensiv geprüft worden, sagte Tschentscher. »Ein Verbot war rechtlich nicht möglich. Mit strengen Auflagen wurde bei der zweiten Demonstration das Zeigen von Kalifat-Plakaten unterbunden.«
Pauschale Verbotsforderungen sieht Tschentscher als Spiel mit dem Feuer
Vorwürfe der Opposition, der rot-grüne Senat würde dem Treiben der Islamisten tatenlos zusehen, weil er die Kundgebungen nicht unterbunden habe, wies Tschentscher zurück. »Die Hamburger Polizei und unsere Sicherheitsbehörden machen einen guten Job. Wer sie zu einem rechtswidrigen Vorgehen auffordert, spielt mit dem Feuer und gefährdet den Rechtsstaat.«
Wichtige Säule des Grundgesetzes
Der Senat unterstütze das konsequente, rechtsstaatliche Vorgehen der Versammlungsbehörde ausdrücklich, sagte er. »Ihre Entscheidungen müssen einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Wir riskieren sonst Gerichtsentscheidungen, die Islamisten und Extremisten zusätzlich Rückenwind geben.«
Mittel des Rechtsstaats gegen Extremisten konsequent nutzen
Tschentscher warnte auch vor einer Einschränkung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit, die eine wichtige Säule des Grundgesetzes darstelle. »Der Rechtsstaat hat andere Instrumente, um gegen Extremismus und verfassungsfeindliche Tendenzen vorzugehen, die wir konsequent nutzen müssen«, erklärte Tschentscher.
»Der Ausschluss der NPD von der Parteienfinanzierung, die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz, und die Verurteilung von Herrn Höcke wegen Nazi-Parolen sind hierfür gute Beispiele.« Das Landgericht Halle (Saale) hatte den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke am Dienstag wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen zu einer Geldstrafe verurteilt. dpa