Gut zwei Wochen nach dem Verbot des Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) und fünf weiterer ihm verbundener Vereine regt sich juristischer Widerstand. Einer der betroffenen Vereine, das Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt am Main, wehrt sich vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gegen das Verbot durch das Bundesinnenministerium.
Eine Klage nebst Eilantrag seien am Mittwoch eingegangen, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Nun hätten beide Seiten zunächst Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Wann das Gericht eine Entscheidung trifft, sei noch nicht absehbar.
Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die schiitischen Vereine am 24. Juli als extremistische, islamistische Organisation verboten. Sie verbreiteten die Ideologie des iranischen Regimes in Deutschland, hieß es zur Begründung. Polizisten schlossen und beschlagnahmten die vom Islamischen Zentrum Hamburg getragene »Blaue Moschee« in der Hansestadt und bundesweit drei weitere Gotteshäuser.
Die Vereine haben sich bislang nicht öffentlich zu dem Verbot geäußert. Beobachter rechnen mit weiteren Klagen. kna