Ob das nun auch Oster- oder Pessachgrüße waren, lässt sich schwer sagen; ein muslimisches Fest jedenfalls, das Jens Spahn als Anlass zur Forderung eines »Islamgesetzes« hätte nehmen können, stand im April nicht an. Dem CDU-Politiker und seiner Parteikollegin Julia Klöckner geht es darum, den Islam in Deutschland gesetzlich zu regulieren.
Denn, so sagt Spahn, man wisse ja gar nicht, »was in den Moscheen passiert«. Daher müssten künftig die Predigten auf Deutsch gehalten werden. Zudem sollten künftig Moscheegemeinden kein Geld mehr aus dem Ausland bekommen, und die Ausbildung von Imamen und Religionslehrern solle künftig nach staatlichen Vorgaben stattfinden.
schnapsidee Bislang ist sich die politische Öffentlichkeit einig, dass ein solches Gesetz eine Schnapsidee ist. Wenn Spahn und Klöckner von Islam und Muslimen reden, muss man nur den Namen einer anderen Religionsgruppe einsetzen. Nicht zuletzt die jüdische Gemeinde sollte erschrecken, wenn plötzlich die Rabbinerausbildung bundesdeutschen Vorgaben zu folgen hätte.
Droht so etwas denn? Die Initiatoren sagen Nein, aber eine nicht nur juristisch fragwürdige gesonderte Stellung der deutschen Muslime wäre sehr wohl die Folge.
Vorbild für die Initiative des rechten CDU-Flügels ist Österreich, heißt es. Dort gibt es seit 1912 ein Islamgesetz, das damals Rechtssicherheit für die muslimischen Gemeinden in der k.u.k. Monarchie herstellte. Es sorgte auch dafür, dass es bald die überschaubare Zahl von zwei zentralen muslimischen Institutionen gab. Das Ziel waren Integration und rechtliche Gleichstellung der Muslime – ziemlich genau das Gegenteil von dem, was die CDU-Initiatoren jetzt intendieren.
probleme Selbstverständlich wäre es zur Bewältigung der meisten anstehenden Probleme besser, es gäbe verbindliche Ansprechpartner für Fragen an den Islam. Aber welcher der Punkte, die Spahn und Klöckner in einem Gesetz verankert wissen wollen, ist denn dazu angetan, für eine Zentralisierung zu sorgen?
Und dem Wunsch, die deutsche Gesellschaft möge doch mehr über den Islam wissen, mag sich ja niemand verschließen. Völlig unklar ist jedoch, warum dies mit staatlicher Kontrolle der – genau zu diesem Zweck auf Deutsch zu haltenden – Predigten geschehen soll. Die Religionsfreiheit ist ein zu hohes Gut, um sie durch gesetzgeberische Schnellschüsse zu gefährden.