Etappensieg für Südafrika: Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat am Freitag eine einstweilige Anordnung gegen Israel erlassen, in der ein Ende der Gewalt gegen die palästinensische Bevölkerung im Gazastreifen gefordert wird.
15 der 17 Richter befanden, dass zumindest einige der in der südafrikanischen Klageschrift vorgebrachten Anhaltspunkte auf eine mögliche Missachtung der UN-Völkermordkonvention, für deren Einhaltung der IGH zuständig ist, plausibel oder zumindest nicht offensichtlich unbegründet seien. Sie wiesen damit den Antrag Israels auf sofortige Zurückweisung der Klage ab. Südafrika habe das Recht, Israel nach der Konvention von 1948 zu verklagen, es habe auch im Vorfeld entsprechende Besorgnis geäußert.
Die neun von Pretoria beantragten vorläufigen Maßnahmen gegen Israel gewährten die Richter zwar nicht vollumfänglich. So wurde kein ausdrückliches Ende der israelischen Militäroperation gegen die Hamas angeordnet oder ein Waffenstillstand gefordert, was einige Beobachter als Erfolg für Israel ansahen. Dennoch gab das Gericht dem grundsätzlichen Ersuchen Südafrikas statt, Israel Beschränkungen aufzuerlegen, solange das Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden ist.
Wörtlich heißt es in dem Urteil: »Der Gerichtshof kommt auf der Grundlage der vorstehenden Erwägungen zu dem Schluss, dass die in seiner Satzung vorgesehenen Voraussetzungen für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen erfüllt sind. Es ist daher erforderlich, dass der Gerichtshof bis zu seiner endgültigen Entscheidung bestimmte Maßnahmen anordnet, um die von Südafrika geltend gemachten Rechte zu schützen, die der Gerichtshof für plausibel hält.«
So soll die israelische Regierung nach dem Willen des IGH umfassendere und wirksame Maßnahmen zur Bewältigung der »humanitären Katastrophe« in Gaza ergreifen. Sie soll auch sicherstellen, wie von Südafrika beantragt, dass keine Beweise für einen möglichen Genozid vernichtet werden. Die Bevölkerung Gazas habe ein »Recht auf Schutz«, so das Gericht.
Der Staat Israel müsse, so die Anordnung des Gerichtshofs, »in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes in Bezug auf die Palästinenser im Gazastreifen alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergreifen, um die Begehung aller in den Anwendungsbereich von Artikel 2 dieses Übereinkommens fallenden Handlungen zu verhindern.«
Dazu gehören laut Gericht »insbesondere: die Tötung von Mitgliedern der Gruppe; die Verursachung schwerer körperlicher oder seelischer Schäden bei Mitgliedern der Gruppe; die vorsätzliche Zufügung von Lebensbedingungen, die darauf gerichtet sind, die Gruppe physische Zerstörung der Gruppe herbeizuführen, und die Verhängung von Maßnahmen, die darauf abzielen, Geburten innerhalb der Gruppe zu verhindern.«
Der Gerichtshof vertrat ferner die Auffassung, dass »Israel alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen ergreifen muss, um die direkte und öffentliche Aufforderung zum Völkermord an Mitgliedern der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen zu verhindern und zu bestrafen.« Israel wurde zudem aufgefordert, dem IGH einen Bericht zur Umsetzung der Anordnung vorzulegen.
Vorsitzende Richterin zitiert Aussagen von Israels Verteidigungsminister
Die Richter zeigten sich auch besorgt über die von der Hamas am 7. Oktober in den Gazastreifen verschleppten Geiseln und forderten ihre sofortige Freilassung. Das Gericht erkannte an, dass der Terrorangriff Auslöser des aktuellen Konflikts in Gaza war.
Allerdings war bemerkenswert, dass Donoghue bei der Verlesung des Beschlusses ausführlich den israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant zitierte. Der hatte im November die »komplette Abriegelung« des Gazastreifens angekündigt und gesagt: »Es wird keinen Strom geben, keine Lebensmittel, keinen Treibstoff, alles ist geschlossen. Wir kämpfen gegen menschliche Tiere und wir handeln entsprechend.«
Auch Israels Staatspräsident Isaac Herzog wurde von der Vorsitzenden namentlich genannt und zitiert. Er hatte im November erklärt: »Wir arbeiten und operieren militärisch zweifellos nach den Regeln des internationalen Rechts. Es ist (aber) eine ganze Nation da draußen, die dafür verantwortlich ist. Die Rhetorik über Zivilisten, die nichts wissen und nicht beteiligt sind, stimmt nicht. Sie ist absolut nicht wahr. Sie (die Zivilisten) hätten sich erheben können. Sie hätten gegen das böse Regime kämpfen können, das den Gazastreifen durch einen Staatsstreich übernommen hat. Aber wir befinden uns im Krieg.«
Diese Worte wurden neben weiteren Aussagen israelischer Politiker bereits in der südafrikanischen Klageschrift als mögliche Indizien für die israelische Absicht genannt, die palästinensische Bevölkerung in Gaza teilweise oder ganz zu vernichten oder zu vertreiben. Das ist laut Artikel 2 der Völkermordkonvention Voraussetzung für eine Verurteilung.
»Sieg für Terroristen«
Der Präsident des Jüdischen Weltkongresses (WJC), Ronald S. Lauder, zeigte sich in einer ersten Reaktion auf den Richterspruch »tief enttäuscht«. Lauder erklärte: »Wir bedauern die Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs, vorläufige Maßnahmen als Reaktion auf die falsche Behauptung Südafrikas zu ergreifen, dass Israel Völkermord an der palästinensischen Bevölkerung in Gaza begehe.«
Lauder zeigte sich dennoch optimistisch, dass der Gerichtshof in seiner endgültigen Entscheidung feststellen werde, dass Israel nicht gegen die Konvention verstoße. Das Land halte sich an das humanitäre Völkerrecht und schütze die Zivilbevölkerung in Gaza - im Gegensatz zur Hamas, so Lauder. »Südafrikas Missbrauch des Internationalen Gerichtshofs für politische Zwecke gegen Israel ist nicht nur ein Sieg für Terroristen, sondern auch ein schwerer Schlag für gesetzestreue Nationen, die ihr angeborenes Recht auf Selbstverteidigung ausüben«, erklärte der WJC-Präsident.
Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft, kritisierte die mangelnde Zuständigkeit des Gerichtshofs, äußerte sich aber auch zufrieden: »Die Zurückweisung der Forderung nach einem Waffenstillstand ist zu begrüßen. Es ist eine entscheidende Niederlage für Israels Feinde. Israel muss die Möglichkeit haben, die Hamas bis zu ihrer Kampfunfähigkeit zu vernichten.«
Die frühere Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sagte, Israel bekämpfe in Gaza »die Terrororganisation Hamas, deren erklärtes Ziel die Vernichtung jüdischen Lebens ist. Der Internationale Gerichtshof hat dies anerkannt: Israel muss seinen Militäreinsatz nicht einstellen. Eine wichtige Entscheidung für das Völkerrecht.«
Der frühere Vorsitzende der britischen Labour Party, Jeremy Corbyn, sah es ganz anders, jubelte aber auch. Der Beschluss des IGH sei ein »wichtiger Schritt hin zu mehr Gerechtigkeit für das palästinensische Volk«, schrieb Corbyn auf X.
Israels Außenminister Israel Katz betonte, das Engagement Israels für das Völkerrecht sei »unerschütterlich«. In einer am Freitagnachmittag herausgegebenen Erklärung sagte Katz, Israel habe ein »angeborenes Recht, sich gegen die völkermordenden Terroristen der Hamas zu verteidigen. Ich bekräftige dies heute am Vorabend des Internationalen Holocaust-Gedenktages.« Er dankte dem israelischen Anwaltsteam in Den Haag, darunter dem britischen Völkerrechtler Malcolm Shaw. »Sie haben Israel und das jüdische Volk mit Ehre vertreten. Sie haben uns stolz gemacht.«
Die 17 Haager Richter, zu denen auch der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofs in Israel, Aharon Barak, gehört, hatten erst Ende Dezember Südafrikas Klageschrift erhalten. Südafrika hatte beim IGH neun »vorläufige Maßnahmen« beantragt, darunter die sofortige Einstellung der Militäroperation »im und gegen den Gazastreifen« sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Handlungen. Außerdem solle, so der Antrag, Israel vom Gericht dazu angehalten werden, alle Maßnahmen zu unterlassen, die auf eine Vertreibung der palästinensischen Bevölkerung aus der Küstenenklave hinauslaufen oder ihre Versorgung mit Nahrungsmittel und medizinischer Hilfe beeinträchtigen würden.
Deutliche Mehrheit der Richter
Barak (87) gehörte zwar der Minderheit des Gerichts an und stimmte mehrfach gegen die Mehrheit seiner Kollegen. In zwei Punkten votierte aber auch er für den Erlass einer einstweiligen Anordnung, nämlich in der Frage des Aufrufs zum Völkermord und in der Forderung nach der »dringend benötigten Grundversorgung und humanitäre Hilfe, um die widrigen Lebensbedingungen der Palästinenser im Gaza-Streifen« zu lindern.
Der Richterspruch war mit Spannung erwartet worden, da er möglicherweise Aufschluss dafür geben kann, ob der IGH die von Südafrika vorgebrachten Argumente am Ende als stichhaltig einstufen wird. Die heutige Anordnung ist bindend. Allerdings hat das Gericht keine Möglichkeit, sie durchzusetzen und bei Nichtbeachtung Strafmaßnahmen zu verhängen.
Nach der Völkermord-Konvention, die sowohl Israel als auch Südafrika ratifiziert haben, muss für den Vorwurf des Völkermords der Beweis erbracht werden, dass eine Absicht vorliegt, eine bestimmte Bevölkerungsgruppe ganz oder in Teilen zu töten oder zu vertreiben. Der IGH hielt heute fest, dass die Palästinenser im Gazastreifen eine solche Gruppe nach der Konvention darstellen.
Ob Israel allerdings am Ende wegen Völkermords verurteilt wird, ist noch völlig unklar. Die Vorsitzende Richterin Donoghue betonte während der Urteilsverkündung mehrfach, dass die heutige Anordnung dem Ausgang des Hauptverfahrens nicht vorgreife und auch kein Indiz für den Ausgang des Verfahrens sei. Viel dürfte vom weiteren Verlauf des Kriegs in Gaza abhängen und auch vom Verhalten der israelischen Regierung.