Die Bundesregierung will die Wiedereinbürgerung von NS-Verfolgten und ihren Nachfahren in Deutschland erleichtern. Wie ein Sprecher des Innenministeriums der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« am Dienstag mitteilte, ist ab August eine »großzügige Erlassregelung« geplant. Dies sei ohne Weiteres kurzfristig möglich.
Bislang gibt es für Juden und andere NS-Verfolgte, die vor dem Nazi-Regime ins Ausland flohen und eine neue Staatsangehörigkeit annahmen, oft keinen Anspruch auf eine Einbürgerung in Deutschland – weil sie nach Ansicht der Behörden nicht ausgebürgert wurden, sondern ihre Staatsangehörigkeit wegen der Annahme eines anderen Passes verloren haben.
Beim Zentralrat der Juden in Deutschland stößt die Forderung nach einer Neuregelung auf ausdrückliche Zustimmung.
GESETZENTWURF Die Grünen hatten das als »völlig inakzeptabel« kritisiert. Wie die Bundestagsabgeordnete Filiz Polat der Tageszeitung »Die Welt« am Montag mitteilte, hat die Fraktion einen Gesetzentwurf erstellt, der diese Regelungslücke schließen und nach der Sommerpause ins Parlament eingebracht werden soll.
Die Grünen schlagen den Angaben zufolge vor, in Paragraf 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes »Ansprüche auf Einbürgerung zu verankern, die alle Konstellationen erfassen sollen, in denen nationalsozialistisches Unrecht gutzumachen ist«. Eine Alternative könne sein, dass die Behörden schon bestehende Regelungen »großzügig nutzen«.
Aus Sicht des Bundesinnenministeriums ist allerdings eine Erlassregelung einer gesetzlichen Vorschrift vorzuziehen – »weil sie sofort umsetzbar und wesentlich flexibler zu handhaben« sei, wie der Sprecher der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« sagte.
ANGEMESSEN Zustimmung zu einer Neuregelung kam auch aus den Koalitionsfraktionen. Unionsfraktionsvize Thorsten Frei (CDU) sagte dem Blatt, es sei »historisch angemessen, dass deutsche NS-Verfolgte und ihre unmittelbaren Nachkommen erleichtert eingebürgert werden können«.
Laut Innenministerium ist eine »großzügige Erlassregelung« geplant.
Der SPD-Innenpolitiker Helge Lindh sieht ebenfalls »Handlungsbedarf«. Bei den damals ins Ausland geflohenen Deutschen könne von einer freiwilligen Aufgabe der deutschen Staatsbürgerschaft keine Rede sein, sagte er der Zeitung: »Wir sollten darauf hinwirken, dass die Nachkommen der emigrierten jüdischen Deutschen einen erleichterten Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft haben.
»Beim Zentralrat der Juden in Deutschland stößt die Forderung nach einer Neuregelung auf ausdrückliche Zustimmung. Zentralratspräsident Josef Schuster nannte es einen »großen Vertrauensbeweis«, dass die Betroffenen wieder die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchten. »Ihnen und ihren Nachkommen sollte Deutschland großherzig die Türen öffnen.« dpa/ja