Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) will dem Landtag in der kommenden Woche die bisherigen Erkenntnisse zu einer Polizistin vorlegen, die eine Brieffreundschaft zum Attentäter von Halle unterhalten haben soll. Sie werde den Innenausschuss des Landtages auf seiner ersten Sitzung am Mittwoch über diese Personalangelegenheit informieren, sagte Zieschang am Mittwoch auf einer Pressekonferenz im Landtag in Magdeburg. »Mehr möchte ich an dieser Stelle dazu nicht sagen.« Bisher hatte sich die Landesregierung zu dem Fall nicht geäußert.
Die »Mitteldeutsche Zeitung« sowie die »Süddeutsche Zeitung«, der NDR und der WDR hatten übereinstimmend berichtet, dass eine junge und inzwischen suspendierte Polizeikommissarin aus Bitterfeld eine monatelange Brieffreundschaft zu dem Rechtsterroristen gepflegt haben soll. Der Kontakt ist demnach aufgeflogen, nachdem Kolleginnen und Kollegen auffällige Äußerungen der Beamtin über den Attentäter ihren Vorgesetzten gemeldet hatten. Die Grünen hatten am Dienstag die Befassung im Innenausschuss gefordert.
innenministerium Zu Personalangelegenheiten äußere sich das Innenministerium grundsätzlich nicht, sagte Zieschang am Mittwoch. »Der Ausschuss hat das Recht, informiert zu werden, und dabei belassen wir es zum jetzigen Zeitpunkt.« Sie habe am Freitag in einer Besprechung von dem Fall erfahren. Zieschang war erst am Donnerstag als neue Innenministerin vereidigt worden. Sie lobte das Vorgehen der Polizei in dem Fall. Schutzmechanismen hätten positiv gewirkt, sodass der Fall sehr schnell bekannt geworden und reagiert worden sei. Die Abläufe in diesem Fall hätten »vorbildlich« funktioniert.
Wie »Süddeutsche Zeitung«, NDR und WDR sowie die »Mitteldeutsche Zeitung« (Dienstag) berichten, soll die Polizeibeamtin dem Rechtsterroristen im Laufe mehrerer Monate mehr als zehn Briefe ins Gefängnis geschickt haben. Darin habe sie auch ihr Verständnis für die Tat ausgedrückt. Die Beamtin soll dem Bericht zufolge vom Innenministerium in Magdeburg suspendiert worden sein.
Der Landesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP) Sachsen-Anhalt, Uwe Bachmann, zeigte sich schockiert. »Es trifft eine demokratisch ausgerichtete Landespolizei, die sich klar und deutlich gegen jede Art von Antisemitismus und anderweitigen Extremismus bekennt, tief, wenn gerade eine Polizeibeamtin solch eine verabscheuungswürdige Vorgehensweise an den Tag legt«, sagte Bachmann. In solchen Fällen brauche man eine sofortige »Selbstreinigung« von diesen Personen.
aufklärung Die Grünen im sachsen-anhaltischen Landtag forderten am Dienstag eine umgehende Konstituierung des Innenausschusses. Der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Sebastian Striegel, sprach von einem »unfassbaren Vorgang«. »Was wir jetzt brauchen, ist zügige Aufklärung. Deshalb muss so schnell wie möglich der Innenausschuss zusammenkommen«, erklärte Striegel in Magdeburg.
Der Fall zeige, dass es »deutlich bessere Schutzmechanismen gegen rechtsextremistisches und antisemitisches Gedankengut innerhalb der Polizei« brauche. Unter anderem müsse auch der bisherige psychologische Test für den Polizeidienst überprüft werden.
Diese Art und Weise zu denken, entwickle sich nicht über Nacht, sagte Striegel. Im Rahmen des Auswahlverfahrens müsse genauer geprüft werden, wer sich für den Polizeidienst eigne. Zudem müssten Polizisten in der Ausbildung und Fortbildung gegenüber rechtsextremistischem und antisemitischem Gedankengut besser sensibilisiert werden.
vertrauen Der Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde in Halle, Max Privorozki, sagte gegenüber der »Süddeutschen Zeitung« (Dienstag): »Ich habe trotz dieses wahnsinnigen Falls Vertrauen in die Polizei. Solche Irren scheint es leider überall zu geben.«
Laut den Recherchen der berichtenden Medien arbeitete die Beamtin im Bereich der Polizeiinspektion Dessau. Sie soll beruflich nicht speziell mit Ermittlungen gegen Terrorismus oder andere Hassverbrechen betraut gewesen sein, auch nicht mit dem Schutz jüdischer Einrichtungen.
Stephan B. war im Dezember 2020 vom Oberlandesgericht Naumburg zu einer lebenslangen Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn wegen Mordes in zwei Fällen und versuchtem Mord in mehr als 55 Fällen schuldig.
Am 9. Oktober 2019 hatte B. versucht, in die Synagoge von Halle einzudringen, um dort ein Blutbad anzurichten. Zu dem Zeitpunkt hielten sich dort über 50 Menschen auf, um den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur zu feiern. B. scheiterte an der Tür zum Gelände, erschoss dann zwei Menschen und verletzte auf seiner Flucht weitere schwer. dpa/epd