Die Große Koalition plant laut einem Bericht der »taz«, das öffentliche Verbrennen oder Beschädigen ausländischer Flaggen künftig unter Strafe zu stellen. Ein Änderungsantrag zu einem Vorhaben, das den besseren Schutz der EU-Flagge zum Ziel hat, soll am kommenden Mittwoch im Bundestag von den Fraktionen der CDU/CSU und der SPD eingebracht und beraten werden, berichtet die Zeitung unter Berufung auf Regierungskreis.
Anlass ist das wiederholte Verbrennen israelischer Fahnen bei Demonstrationen, darunter im Dezember 2017 in Berlin.
Josef Schuster, Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, sagte am Montag: »Die Initiative der Großen Koalition begrüßen wir sehr. Es war unerträglich, dass die Polizei nicht einschreiten konnte, als 2017 vor dem Brandenburger Tor israelische Flaggen verbrannt wurden. Solche aggressiven Akte, die eine tiefe Feindseligkeit offenbaren, sind grundsätzlich abzulehnen, unabhängig vom Staat, den es trifft. Die gesetzliche Erweiterung und höhere Strafzumessung hat hoffentlich eine abschreckende Wirkung.«
»Es war unerträglich, dass die Polizei nicht einschreiten konnte, als 2017 vor dem Brandenburger Tor israelische Flaggen verbrannt wurden«, sagt Zentralratspräsident Josef Schuster.
Demonstrationen »Wer israelische Flaggen verbrennt, stellt das Existenzrecht Israels infrage, lehnt es ab«, hatte Schuster im Dezember 2017 erklärt. Die Beobachtung solcher Demonstrationen reiche nicht aus, die Bundesregierung solle mögliche Gesetzesänderungen prüfen, sagte Schuster damals dem »Mannheimer Morgen«.
Laut »taz« habe die Große Koalition zunächst nur das öffentliche Verbrennen oder Verunglimpfen der Davidstern-Fahne unter Strafe stellen lassen wollen. Nach einem Hinweis der israelischen Botschaft in Berlin habe man aber von der gesonderten Behandlung der Flagge des jüdischen Staates Abstand genommen. Künftig soll laut »taz« nun mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden, wer öffentlich die Flagge eines ausländischen Staats zerstört oder beschädigt.
Bislang wird im Strafgesetzbuch lediglich das Zerstören oder Beschädigen einer Flagge oder eines anderen ausländischen Hoheitsabzeichens mit Gefängnis- oder Geldstrafe geahndet, wenn diese an einer Botschaft oder an einem anderen offiziellen Gebäude aufgehängt ist. Die deutsche Flagge ist hingegen besser geschützt: Sie darf laut Paragraf 90a des Strafgesetzbuchs grundsätzlich nicht zerstört, beschädigt oder verunglimpft werden. mth/ag