Herr Klein, Sie schlagen vor, Ihre Stelle künftig im Kanzleramt anzusiedeln. Gefällt es Ihnen im Innenministerium nicht mehr?
Doch, natürlich. Aber die bisherigen drei Jahre meiner Amtszeit haben gezeigt, dass die Antisemitismusbekämpfung eine echte Querschnittsaufgabe ist. Sie betrifft alle Bundesministerien. Und es hat eine besondere Autorität, aus der Zentrale heraus Initiativen zu ergreifen. Der Einfluss auf die Regierungsarbeit wäre größer.
Müsste Ihre Stelle nicht komplett unabhängig sein vom Regierungsapparat?
De facto bin ich schon jetzt unabhängig. Und die Anbindung meines Amts an die Exekutive hat sich bewährt. Viele Vorhaben konnte ich gerade deswegen auf den Weg bringen.
Wie gestaltet sich Ihre Zusammenarbeit mit den verschiedenen Ressorts?
Manchmal werde ich von Beamten auf der Arbeitsebene in den Ministerien auf Punkte aufmerksam gemacht, die sie selbst nicht vorantreiben können. Ich kann das dann gegenüber der Leitung des betreffenden Hauses ansprechen. Aber in der Regel muss ich proaktiv tätig werden und auf die Ministerien zugehen. So wurden die jüngsten Änderungen im Strafrecht und im Namensrecht durch mich angestoßen.
Bräuchte es nicht in jedem Ministerium einen festen Ansprechpartner, der jüdische Themen im Blick hat?
Es wäre schon sinnvoll, wenn es in jedem Ministerium eine Person gäbe, bei der das zusammenläuft. Allein im Auswärtigen Amt, wo es eine solche Position gibt und ich selbst diese früher innehatte, ist das eine wahre Querschnittsaufgabe. Da geht es um die Nahostpolitik, die internationale Zusammenarbeit beim Holocaust-Gedenken, Entschädigungsleistungen für NS-Unrecht, die Zuwanderung jüdischer Bürger aus der ehemaligen Sowjet-
union oder die Diskriminierung israelischer Staatsbürger durch die Fluggesellschaft Kuwait Airways.
Just bei diesem Thema konnten Sie sich bislang nicht durchsetzen.
Ein höchstrichterliches Urteil steht noch aus. Wir müssen meines Erachtens trotzdem aktiv werden. Ein möglicher Weg wäre die Änderung des Luftverkehrsabkommens. Ein anderer wäre, zu prüfen, ob wir das Antidiskriminierungsgesetz nicht dahingehend ändern können, dass die Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit im Privatrecht verboten wird. Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes sagte man mir, dass eine solche Gesetzesänderung grundsätzlich möglich sei. Davon würden nicht nur Israelis profitieren, sondern auch die Staatsangehörigen anderer Länder.
Nun wird gerade von der deutschen Justiz der auf Israel bezogene Antisemitismus nicht immer erkannt. Was kann man tun?
Unsere Justiz ist unabhängig, und das aus gutem Grund. Aber man kann darauf hinwirken, dass Richter und Staatsanwälte für das Thema sensibilisiert werden – etwa durch Fortbildungsangebote und durch Aufklärung darüber, was genau Antisemitismus ist. Die Bundesjustizministerin hat dankenswerterweise meine Initiative zur Änderung des Richtergesetzes aufgenommen. Ich möchte, dass künftig auch Kenntnisse über das NS-Unrecht und die Rolle der Justiz im Dritten Reich im juristischen Studium vermittelt werden.
Mit dem Bundesantisemitismusbeauftragten sprach Michael Thaidigsmann.