Eine auf Facebook veröffentlichte Abbildung des Eingangstors des Konzentrationslagers Auschwitz mit dem veränderten Schriftzug »Impfen macht frei« ist strafbare Volksverhetzung. Die während der Corona-Pandemie veröffentlichte karikaturhafte Abbildung verschleiere und bagatellisiere das historisch einzigartige Unrecht der in Konzentrationslagern vollzogenen Vernichtung von Millionen europäischen Juden und anderen vom NS-Regime verfolgten Gruppen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. (AZ: 3 StR 468/24)
Im konkreten Fall wollte der heute 65-jährige Angeklagte während der ersten Infektionswelle der Pandemie im April 2020 wegen der erlassenen Corona-Schutzmaßnahmen wie dem Lockdown und der Maskenpflicht seinem Ärger darüber Luft machen. Er veröffentlichte auf seinem Facebook-Profil eine karikaturhafte Abbildung, die offensichtlich das Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz zeigen sollte.
Abbildung, die offensichtlich das Eingangstor des Konzentrationslagers Auschwitz zeigen sollte
Statt des originalen Schriftzugs »Arbeit macht frei« hatte der 65-Jährige »Impfen macht frei« über das Tor geschrieben. Daneben standen zwei soldatisch anmutende Wächter, die jeweils eine mit grüner Flüssigkeit gefüllte Spritze in den Armen hielten. Im Inneren des Lagers waren zwei Bilder mit den Porträts eines überzeichnet dargestellten Chinesen und des Microcsoft-Gründers Bill Gates zu sehen. Das Bild trug den Untertitel »Die Pointe des Coronawitzes«.
Das Landgericht Köln wertete die Abbildung als Volksverhetzung und verurteilte den Angeklagten zu einer Geldstrafe von 18 Tagessätzen, insgesamt 4.000 Euro. Der BGH hat das Urteil nun bestätigt. Die Wertung des Landgerichts sei nicht zu beanstanden. Es werde der falsche Eindruck erweckt, den Betroffenen der Corona-Schutzmaßnahmen sei das gleiche Unrecht zugefügt worden wie den Opfern des Holocaust. epd