Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat die Immunität des Fraktionschefs der Linkspartei, Bodo Ramelow, aufgehoben. Und damit ein politisches Zeichen gesetzt: Das Parlamentsorgan schließt sich der Dresdner Staatsanwaltschaft an, die Ramelow vorwirft, eine illegale Blockade mitorganisiert zu haben. Am 13. Februar war er, wie auch die Jüdische Gemeinde, dabei, als eine Demonstration von Rechtsextremisten verhindert wurde. Was Parlament und Staatsanwaltschaft zu stören scheint, ist der erfolgreiche zivilgesellschaftliche Protest gegen ungestörte Naziaufmärsche. Von denen pflegen Politik und Justiz sonst zu sagen, leider könnten sie sie nicht verhindern, man sei ja an die Gesetze gebunden. Das ist skandalös genug. Doch noch schwerer wiegt der Beschluss des Thüringer Parlamentsausschusses: Schließlich wurde vor 150 Jahren die Immunität von Abgeordneten durchgesetzt, damit deren politische Aktivitäten nicht kriminalisiert werden können. Sie im Fall von Ramelow aufzuheben, heißt: eine demokratische Errungenschaft über Bord zu werfen. Mit dem Effekt, dass Nazis ungestört bleiben.
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