Im September 2021 wurde ein jüdischer Mann, der sich in der Hamburger Innenstadt gegen Antisemitismus und für den Staat Israel stark machte, brutal zusammengeschlagen. Das Amtsgericht Hamburg hat nun zwei minderjährige Brüder für schuldig erklärt.
Einer der beiden Täter, ein 17-Jähriger, wurde wegen schwerer Körperverletzung und Beleidigung zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Sein 15-jähriger Bruder wurde wegen Beleidigung schuldig gesprochen. Beide haben syrische Wurzeln.
Rückblick Der 61-jährige, wir nennen ihn Herr M. (sein richtiger Name ist der Redaktion bekannt), berichtete heute in einem Gespräch mit dieser Zeitung, wie er jenen Tag erlebte. Er und die anderen Teilnehmer der Mahnwache standen vor dem Elektrogeschäft Saturn in der Hamburger Mönckebergstraße.
Sie zeigten sich mit Israelflaggen und beantworteten die neugierigen Fragen einiger Passanten. Dann, so Herr M., näherten sich zwei Jugendliche, von denen sie mit »Ihr Hurensöhne«, »Scheiß Juden«, »Free Palästina« und »Scheiß Israel« beschimpft wurden.
»Ich werde auf dem rechten Auge nie mehr sehen können.«
Was das soll, habe Herr M. gefragt, woraufhin der Ältere aggressiv reagierte und den 61-Jährigen brutal zusammenschlug, mit schweren Folgen: »Ich werde auf dem rechten Auge nie mehr sehen können, weil der Sehnerv durch den Schlag stark beschädigt wurde. Da lässt sich operativ nichts mehr machen«, erklärt Herr M., der berichtet, dass die Täter ihn sogar noch filmten, als er am Boden lag.
Zudem habe er durch den Schlag eine vergrößerte Pupille. Sie sei nun in einer Art Schockstarre und könne sich nicht mehr zusammenziehen. Konkret bedeutet das: Er muss eine Augenklappe tragen, weil es zu schmerzhaft sei, wenn Licht in sein Auge fällt. Auf dem kaputten Auge sehe er nur noch hell und dunkel, sonst nichts mehr.
Im Hinblick auf diese irreversiblen Schäden empfindet Herr M. die nun erklärten Urteile für unverhältnismäßig, insbesondere die Tatsache, dass die Täter auf Bewährung verurteilt wurden. Dennoch betont er: »Nach der deutschen Rechtsprechung sind die beiden Urteile das Beste, was man erwarten konnte.«
Entsprechend äußerte sich der Hamburger Antisemitismusbeauftrage Stefan Hensel: »Es ist wegweisend und sendet eine klare Botschaft an alle Antisemiten, die glauben, dass ihr Handeln ohne Konsequenzen bleiben könnte.«
Einbeziehung Dennoch kritisiert er, dass er als Beobachter nicht am Verfahren teilnehmen durfte, nachdem ihn das Opfer darum bat. »Das Jugendstrafrecht ist sehr restriktiv, wenn es darum geht, dass andere als Beobachter bei Prozessen zugelassen werden.« Für die Zukunft wünsche er sich, eine stärkere, strukturelle Einbindung von Antisemitismusbeauftragten.
Ähnlich äußerte sich auch Felix Klein, Bundesbeauftragter für jüdisches Leben und den Kampf gegen Antisemitismus: »Bei antisemitischen Straftaten zeigt sich immer wieder, dass beratende Unterstützung für alle Beteiligten hilfreich ist, gerade wenn es um das Erkennen und Einordnen von Antisemitismus geht.«
So weist Klein darauf hin, dass beispielsweise Rheinland-Pfalz im Mai bereits ein Gesetz verabschiedet hat, das seiner Beauftragten Akteneinsichts- und Auskunftsrecht zusichert. »Ich würde es begrüßen, wenn die Antisemitismusbeauftragten in anderen Bundesländern ebenfalls entsprechende Befugnisse erhalten, um Ermittlungen und Strafverfahren zu begleiten«, sagt Klein.
Entsprechend empört reagierte Herr M., als er erfuhr, dass Stefan Hensel beim Prozess nicht anwesend sein darf. Hierzu sagte er: »Vom Gericht wurde es damit begründet, dass die Täter zu jung waren. Und: dass sich erst im Laufe des Verfahrens zeigen würde, ob es sich tatsächlich um eine antisemitische Tat handelte. Da habe ich mich gefragt: Was muss denn noch alles passieren?«