Im Prozess gegen einen mutmaßlichen früheren SS-Wachmann im Konzentrationslager Sachsenhausen wird an diesem Dienstag das Urteil erwartet. Ein inzwischen 101-Jähriger ist vor dem Landgericht Neuruppin angeklagt, als damaliger Wachmann in dem KZ von 1942 bis 1945 Beihilfe zum Mord an mehr als 3500 Häftlingen geleistet zu haben.
Der Prozess begann im Oktober vergangenen Jahres. Mehrfach musste er wegen Erkrankungen des Angeklagten ausgesetzt werden und stand zwischenzeitlich sogar gänzlich auf der Kippe. Der Prozess wird aus organisatorischen Gründen am Wohnort des Angeklagten in Brandenburg/Havel und nicht in Neuruppin geführt.
Die Staatsanwaltschaft fordert fünf Jahre Gefängnis für den Mann. Nebenklage-Vertreter Thomas Walther hatte auf eine mehrjährige Haftstrafe plädiert, die ein Maß von fünf Jahren nicht unterschreiten solle. Die Verteidigung hatte dagegen am Montag Freispruch gefordert. Laut Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sei allein eine Tätigkeit im Wachdienst eines KZ für eine Verurteilung nicht ausreichend, sagte Verteidiger Stefan Waterkamp. Konkrete Taten der Beihilfe seien dem Angeklagten nicht nachgewiesen worden.
Der hochbetagte Angeklagte hatte bis zuletzt bestritten, in dem KZ im heutigen Oranienburg nördlich von Berlin überhaupt tätig gewesen zu sein. Dagegen stützt sich die Anklage auf zahlreiche Dokumente mit dem Namen, Geburtsdatum und Geburtsort des Angeklagten sowie auf weitere Unterlagen.
Der Angeklagte hatte in seinem Schlusswort am Montag erneut seine Unschuld beteuert. »Ich weiß überhaupt nicht, was ich getan haben soll«, sagte der 101-Jährige. Er komme aus Litauen und wisse nicht, wovon im Prozess gesprochen worden sei. »Ich weiß nicht, warum sitze ich hier auf der Strafbank«, klagte er. »Ich habe doch gar nichts damit zu tun.«