Potsdam

»Ich schließe das nicht aus«

Generalstaatsanwalt verdächtigt Verfassungsschutz, an Anschlag auf Jüdische Trauerhalle 2001 verwickelt gewesen zu sein

 19.11.2016 16:38 Uhr

Tatort: Nach dem Brandanschlag am 8.Januar 2001 begutachten Polizisten die Trauerhalle auf dem Jüdischen Friedhof in Potsdam. Foto: dpa

Generalstaatsanwalt verdächtigt Verfassungsschutz, an Anschlag auf Jüdische Trauerhalle 2001 verwickelt gewesen zu sein

 19.11.2016 16:38 Uhr

Brandenburgs Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg hat den Verdacht geäußert, dass der Landesverfassungsschutz an einem Brandanschlag 2001 auf die Trauerhalle des jüdischen Friedhofs in Potsdam verwickelt gewesen sein könnte. Er schließe das nicht aus, sagte Rautenberg dem »Tagesspiegel«.

Der märkische Verfassungsschutz wurde zu der Tatzeit von Heiner Wegesin geführt, den der damalige Innenministers Jörg Schönbohm (CDU) 2004 überraschend vorzeitig in den Ruhestand schickte. Das sei die »finsterste Zeit der Behörde« gewesen, sagte Rautenberg. Nach seinen Worten habe das Gespür gefehlt, welche Grenzen nicht überschritten werden dürfen.

zweifel Der Generalstaatsanwalt war am Freitag als Sachverständiger im NSU-Untersuchungsausschuss des Brandenburger Landtages angehört worden, der vor allem auch Verwicklungen des Verfassungsschutzes und eines V-Mannes in den NSU-Mordkomplex aufklären soll.

Der Anschlag auf die Trauerhalle am 8. Januar 2001 in Potsdam hatte damals bundesweit Aufsehen erregt; der Generalbundesanwalt hatte die Ermittlungen übernommen, Täter wurden aber nie gefasst. In einem Bekennerschreiben hatte sich damals eine »Nationale Bewegung« zu der Aktion bekannt.

»Zu den Merkwürdigkeiten dieses Verfahrens« gehöre es, dass nach dem Brandanschlag auf die Trauerhalle die »Nationale Bewegung« überhaupt nicht mehr in Erscheinung getreten sei, sagte der Generalstaatsanwalt laut Zeitung in dem NSU-Ausschuss. »Daher will ich nicht verhehlen, dass mir Zweifel gekommen sind, ob es diese Gruppierung tatsächlich je gegeben hat.«

Bekennerschreiben Wegesin habe damals Einwände erhoben, dass das Verfahren dem Generalbundesanwalt zur Übernahme angeboten worden sei, sagte Rautenberg. Danach habe er das Bekennerschreiben im Internet veröffentlichen lassen, worin die Bundesanwaltschaft eine Behinderung ihrer Ermittlungen gesehen habe.

Rautenberg habe zudem in dem Ausschuss daran erinnert, dass der Brandenburger V-Mann Toni S. in den Jahren 2001 und 2002 mit Wissen und Unterstützung des Verfassungsschutzes die Musik-CD Noten des Hasses einer rechtsextremistischen Band in einer Auflage von 2.000 Exemplaren produzierte und vertrieb. Die Lieder enthielten Mordaufrufe unter anderem auch gegen Rautenberg selbst. epd

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