Knapp fünf Monate nach einer antisemitischen Demonstration vor der Gelsenkirchener Synagoge ist ein Mann wegen Volksverhetzung und weiterer Delikte verurteilt worden. Das Amtsgericht Gelsenkirchen sah es als erwiesen an, dass der 30-Jährige am 12. Mai unter anderem Hassparolen gegen Juden gerufen hatte und verurteilte ihn am Mittwoch zu einer Gesamt-Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Die antisemitische Demonstration hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst.
Die nicht zur Bewährung ausgesetzte Gesamtstrafe für den in Gelsenkirchen geborenen und bereits mehrfach verurteilten Mann setzt sich laut Gerichtssprecher aus der Verurteilung wegen Volksverhetzung sowie Körperverletzung, Fahren ohne Führerschein und Betrugs zusammen. Auch der WDR berichtete.
Das Amtsgericht Gelsenkirchen sah es als erwiesen an, dass der 30-Jährige am 12. Mai unter anderem Hassparolen gegen Juden gerufen hatte.
Der Richter habe bei der Urteilsverkündung klare Worte gefunden und von einer »verabscheuenswürdigen Tat« gesprochen, sagte der Direktor des Amtsgerichts der Deutschen Presse-Agentur. Besonders vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte habe die Demo von rund 180 Menschen an der Synagoge mit den gegrölten Hassparolen in der jüdischen Gemeinde »Angst und Schrecken« verbreitet.
Die Vorsitzende der jüdischen Gemeinde in Gelsenkirchen, Judith Neuwald-Tasbach, sagte, das Urteil sei ein wichtiges Zeichen, zumal zahlreiche Betroffene seit dem Vorfall unter Angststörungen litten. dpa