Gegen zwei der drei Täter des Brandanschlags auf die Synagoge Wuppertal hat das Landgericht in der nordrhein-westfälischen Stadt in dem Berufungsverfahren höhere Strafen verhängt. Ein 30-jähriger Mann wurde zu zwei Jahren, ein 25-Jähriger zu einem Jahr und elf Monaten – jeweils auf Bewährung – verurteilt.
Der Prozess gegen den dritten Täter findet im Februar vor einer Jugendkammer statt, da er, anders als seine beiden Mittäter, zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig war.
molotowcocktails Im Juli 2014 hatten drei in Wuppertal lebende junge Palästinenser – einer stammt aus dem Gazastreifen, die zwei anderen aus dem Westjordanland – selbst gebaute Molotowcocktails auf die Wuppertaler Synagoge geworfen. Ihre Tat erklärten sie damit, dass sie kurz nach dem Ende des Ramadan stark betrunken gewesen seien.
Bereits vor dem ersten Prozess, der im Februar 2015 vor dem Wuppertaler Amtsgericht stattfand, hatten sie Entschuldigungsschreiben an die Jüdische Gemeinde Wuppertal verschickt. Der 25-jährige Täter hatte zu dem Entschuldigungsschreiben auch den Sachschaden bezahlt, der bei dem Anschlag entstanden war. Mit etwa 800 Euro war dieser vergleichsweise niedrig.
antisemitismus Das Schöffengericht hatte damals nicht nur niedrigere Strafen ausgesprochen, viel Kritik erfuhr der Richter zudem, als er Antisemitismus als Tatmotiv ausschloss. Der Anschlag auf ein jüdisches Gotteshaus sei nur eine Aktion gegen den Gaza-Krieg gewesen, gegen den es damals viele Proteste gegeben hatte.
Weder von Antisemitismus als Tatmotiv noch davon, dass dies auszuschließen sei, war nun im Berufungsverfahren die Rede. Entsprechend erneuerte Leonid Goldberg, Vorsitzender der Jüdischen Gemeinde Wuppertal, den Vorwurf, den er schon vor einem Jahr vorgetragen hatte: »Das ist eine Einladung zur Wiederholung.« Die Entschuldigung der Angeklagten hält Goldberg für nicht ehrlich: »Da haben wohl die Anwälte ganze Arbeit geleistet.«