Im Lüneburger Auschwitz-Prozess haben Anwälte der Nebenklage eine höhere Strafe für Oskar Gröning gefordert, als von der Staatsanwaltschaft beantragt. Dreieinhalb Jahre Haft reichten angesichts der Dimension der Verbrechen in Auschwitz nicht aus, sagte der Anwalt Christoph Rückel am Mittwoch vor dem Lüneburger Landgericht.
Die Anwältin Suzan Baymak-Winterseel beantragte sogar, den früheren SS-Mann wegen Mordes in Mittäterschaft zu verurteilen. Der heute 94-Jährige muss sich bisher wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen verantworten.
Rechtslage Der Nebenklage-Vertreter Cornelius Nestler kritisierte in seinem Plädoyer erneut das jahrzehntelange Versagen der deutschen Justiz. Nach der auch damals geltenden Rechtslage hätte Gröning viel früher angeklagt werden müssen.
Ein SS-Mann habe allein durch seine Anwesenheit in Auschwitz die Verbrechen dort befördert und sei deshalb Mittäter. »Auschwitz war ein Ort, an dem man nicht mitmachen durfte«, sagte Nestler. »Herr Gröning hat mitgemacht, und deswegen wird er wegen Beihilfe zum Massenmord verurteilt werden. Viel zu spät.«
Dem früheren sogenannten Buchhalter von Auschwitz, Gröning, wird vorgeworfen, Spuren der Massentötung verwischt zu haben, indem er half, an der Bahnrampe in Auschwitz-Birkenau Gepäck wegzuschaffen.
Dabei geht es um die sogenannte Ungarn-Aktion, bei der zwischen dem 16. Mai und dem 11. Juli 1944 rund 425.000 jüdische Menschen aus Ungarn nach Auschwitz deportiert wurden. epd