Parteien

Höcke weiter wegen Nazi-Spruchs vor Gericht

AfD-Politiker Björn Höcke, dessen Landesverband Thüringen »gesichert rechtsextremistisch« ist, durfte, wie hier in Kaufbeuren-Neugablonz, im bayerischen Wahlkampf mitmischen. Foto: picture alliance / nordphoto GmbH / Hafner

Das Landgericht Halle setzt am Montag (09.00 Uhr) den Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke wegen einer verbotenen Nazi-Parole fort. Das Gericht hatte diesen zusätzlichen Verhandlungstag anberaumt, weil es Zeit benötigte, um über eine Vielzahl von Beweisanträgen zu beraten. Unter anderem von den Entscheidungen des Gerichts hängt ab, ob an diesem vorerst letzten angesetzten Verhandlungstag die Plädoyers gehalten und das Urteil gesprochen werden kann. 

Die Staatsanwaltschaft hat den AfD-Politiker angeklagt, weil er bei einem Stammtisch seiner Partei mit rund 350 Teilnehmern im thüringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole »Alles für Deutschland« angestimmt haben soll. Er sprach die ersten beiden Worte und animierte nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft durch Gesten das Publikum, den Spruch zu vervollständigen. Der wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitärischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. Höcke bestreitet, das Publikum animiert zu haben, er betont seine Unschuld. 

Wegen des gleichen Nazi-Spruchs war der 52-Jährige schon im Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt worden. Er hatte ihn 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. Gegen den Schuldspruch legte der Politiker Revision ein. Damals wie auch nun lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

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