Beim Mörder von Walter Lübcke hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die besondere Schwere der Schuld festgestellt und eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt.
Dieses Urteil ist zu begrüßen, denn es setzt das klare Signal, dass diese niederträchtige Tat durch nichts zu rechtfertigen ist.
Die Entscheidung des Gerichts zu den anderen beiden Anklagepunkten – der Freispruch von Stephan E. in Bezug auf den Angriff auf einen irakischen Flüchtling sowie die Bewährungsstrafe für den Mitangeklagten Markus H. – ist hingegen unbefriedigend.
signale Aufgabe eines Gerichts ist die Ahndung bestimmter Taten, nicht deren politische Aufarbeitung. Dennoch bleibt es fraglich, ob das Gericht seine Spielräume genutzt hat. Von diesem Verfahren hätten eindeutigere Signale ausgehen müssen. Menschen, die sich in rechtsextremen Netzwerken bewegen und zu Unterstützerkreisen gehören, könnten sich jetzt ermutigt fühlen. Denn sie haben gesehen, wie leicht sich Markus H. aus der Affäre ziehen konnte.
Es bleibt fraglich, ob das Gericht seine Spielräume genutzt hat.
Ebenso ist zu befürchten, dass sich der eine oder andere Politiker oder Beamte in den Sicherheitsbehörden nun zurücklehnt, weil der vermeintliche Einzeltäter Stephan E. verurteilt ist. Jetzt muss der Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag dafür sorgen, dass Defizite in den Sicherheitsbehörden sowie rechtsextreme Netzwerke in Hessen aufgearbeitet beziehungsweise durchleuchtet werden.
Nach den Morden durch den NSU war die Ermordung von Walter Lübcke der Auftakt zur zweiten rechtsextremen Mordserie – es folgten die Anschläge von Halle und Hanau – in der jüngsten Vergangenheit. Es wird jetzt höchste Zeit, dass das Gesetzespaket zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität in Kraft tritt und die Demokratie gestärkt wird. Das sind wir aufrechten Demokraten wie Walter Lübcke schuldig. Und unserem Land.
Der Autor ist Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland.