Im Falle der bevorstehenden Rückkehr des früheren Dresdner AfD-Bundestagsabgeordneten Jens Maier auf einen Richterposten wächst der Druck auf die sächsischen Behörden. Das Internationale Auschwitz Komitee forderte am Wochenende, dass für den vom Verfassungsschutz als Rechtsextremisten eingeordneten Maier ein angemessener Platz gefunden wird, der »ihn von der rechtsprechenden Justiz fernhält«. Die Grüne Jugend Sachsen sprach sich für eine Richteranklage gegen Maier aus, für die es im Landtag allerdings eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht.
Maiers Amt als Richter am Dresdner Landgericht ruht seit 2017, weil er für die AfD im Bundestag saß. Nachdem er dieses Mandat bei der Wahl 2021 verlor, stellte Maier einen Antrag auf Rückkehr in den sächsischen Justizdienst. Laut Dresdner Justizministerium hat er das Recht auf Rückkehr auf einen vergleichbaren Posten. Der 59-Jährige war in der Vergangenheit mehrfach mit rechtsextremen Aussagen
aufgefallen.
verfassungsschutz Mittlerweile hat sich auch die sächsische CDU-Fraktion in die Debatte eingeschaltet. Die Landtagsfraktion erwarte die Ausschöpfung aller disziplinarrechtlichen Möglichkeiten, teilte die Fraktion am Montag in Dresden mit. Die Vorstellung, dass jemand wie Maier wieder auf der Richterbank Platz nehme, sei nur schwer erträglich. Maier wird vom Verfassungsschutz in Sachsen als Rechtsextremist eingestuft.
Das Mittel einer sogenannten Richteranklage sieht die CDU-Fraktion allerdings kritisch. Dafür gebe es »enorm hohe Hürden«, hieß es. Dieser mögliche Weg sei »an nicht klar abgesteckte Voraussetzungen geknüpft.« Es wäre bundesweit der erste Fall einer Richteranklage.
Dafür wäre aber zunächst eine Zweidrittelmehrheit im sächsischen Landtag notwendig. Erst dann könnte das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden. Eine andere Möglichkeit, Maier den Richterdienst zu versagen, ist demnach ein Disziplinarverfahren. Dafür müsste er aber erst einmal den Dienst antreten.
auschwitz-komitee Der Exekutiv-Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitees, Christoph Heubner, betonte am Samstag, für Holocaust-Überlebende und Verfolgte des Naziregimes sei die Vorstellung, »dass ein solcher Mensch als Richter im Namen des deutschen Volkes Urteile fällen sollte, schlichtweg unvorstellbar und unerträglich«. Das Komitee verwies auf Maiers Denunzierung der deutschen Erinnerungskultur als »Schuldkult«.
Maier habe sich »als bekennender rechtsextremer Hetzer ins Gedächtnis der Überlebenden des Holocaust eingeschrieben«, sagte Heubner. Er fügte hinzu: »Dass sich Maier nach seiner Abwahl aus dem Deutschen Bundestag erneut als Richter von dem Staat bezahlen lassen möchte, den er und seinesgleichen verachten und zerstören wollen, ist ein deutliches Zeichen seines politischen und menschlichen
Charakters.«
Die sächsische Justizministerin Katja Meier (Grüne) hatte in der zurückliegenden Woche in einem Podcast der »Sächsischen Zeitung« betont, keine Handhabe gegen eine Rückkehr Maiers in den Justizdienst zu haben. Möglich sei aber ein Disziplinarverfahren durch den künftigen direkten Dienstvorgesetzten. Die Linke hatte eine Richteranklage vor dem Bundesverfassungsgericht ins Gespräch gebracht und Zustimmung für die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag
signalisiert.
Für eine Richteranklage sprach sich am Wochenende auch die Grüne Jugend Sachsen aus. Landessprecherin Ella Hanewald nannte diese Möglichkeit »deutlich effizienter« als ein Disziplinarverfahren. Denn dafür müsste Maier erst einmal den Richterdienst antreten.
Im Falle einer Richteranklage nach Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag »würde direkt das Bundesverfassungsgericht entscheiden, was die erste und einzige Instanz im Rechtsstreit ist«, sagte Hanewald. Sie unterstrich: »Mit Jens Maier will ein Nazi in den Richterdienst zurückkehren, ein Mensch, der den Holocaust relativiert und dem rechtsextremen Flügel der AfD angehört. Das gilt es mit allen
möglichen Mitteln zu verhindern!«