Die Schlagersängerin Melanie Müller (35) muss sich von Mitte Juni an vor dem Amtsgericht Leipzig verantworten, weil sie öffentlich den Hitlergruß gezeigt haben soll. Der Prozess wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen beginnt am 18. Juni, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte.
Zudem geht es um den Vorwurf des Drogenbesitzes. Müller soll laut Anklage im vergangenen August in ihrer Wohnung in Leipzig 0,69 Gramm Kokaingemisch und eine Ecstasy-Tablette aufbewahrt haben. Das Gericht hat einen weiteren Termin am 2. Juli angesetzt, dann könnte ein Urteil fallen.
Nähe zu Rechtsradikalen zurückgewiesen
Die Staatsanwaltschaft Leipzig hatte im Mai Anklage gegen Müller erhoben, wegen des Hitlergrußes. Dabei beziehen sich die Ermittler auf einen Vorfall in der Nacht zum 18. September 2022 in Leipzig. Auf einer Veranstaltung soll sie von der Bühne aus mehrfach den Hitlergruß Richtung Publikum gezeigt haben.
Müller hatte die Vorwürfe und jegliche Nähe zu »Rechtsradikalen oder nationalistischem Gedankengut« zurückgewiesen. Die fragliche Geste sei eine Bewegung gewesen, um das Publikum anzuheizen, hatte sie betont. Im Zusammenhang mit den Ermittlungen durchsuchte die Polizei im vergangenen Jahr Müllers Wohnhaus in Leipzig. Für die Sängerin gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Müller wurde im sächsischen Oschatz geboren. 2014 gewann sie die achte Staffel von »Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!« und trat danach noch in zahlreichen TV-Formaten auf. Als Schlagersängerin tritt sie unter anderem auf Mallorca auf. dpa