Es ist fast einen Monat her, dass die Regierung von Israels Ministerpräsident Benjamin Netanjahu das neue Nationalstaatsgesetz verabschiedet hat. Doch noch immer sorgt das umstrittene Gesetz, das Israel als Nationalstaat für das jüdische Volk definiert, für viel Ärger und Zorn.
Vor allem die Drusen sind verärgert, aber auch die israelischen Araber. Jüngst gingen bei einer Großdemonstration der Drusen auch Zehntausende jüdische Israelis auf die Straße, um sich gegen das Gesetz zu stellen. Die Araber-Demonstration war auch groß, doch wesentlich kleiner. Ein Meer von Palästina-Flaggen war dabei in Tel Aviv zu sehen, und auch »Haaretz«-Chef Schocken sprach dort. Sieht so Unterdrückung aus?
Woran genau nehmen die Kritiker Anstoß? Es wird behauptet, das Gesetz sei rassistisch und diskriminiere die in Israel lebenden Minderheiten. Das ist schlicht falsch. Offenbar haben es die Kritiker nicht gelesen und kennen nicht das israelische Grundgesetz. Es lohnt sich, den Text genau zu prüfen. Im Folgenden greife ich die wichtigsten Punkte heraus.
1. »Das Land Israel ist die historische Heimat des jüdischen Volkes, und dort wurde der Staat Israel errichtet.«
Was ist daran falsch?
2. Der Staat Israel, heißt es in dem Gesetz, sei der Nationalstaat des jüdischen Volkes, das dort sein Naturrecht beziehungsweise natürliches Recht auf Selbstbestimmung verwirkliche.
Das ist auch richtig. Nehmen wir uns, Deutschlands Juden, als Beispiel. Hier üben wir unser Naturrecht sowie das positive Recht beziehungsweise das geltende Gesetz auf individuelle, nicht kollektive Selbstbestimmung aus. Für Juden, denen das individuelle Selbstbestimmungsrecht nicht reicht, gibt es nur Israel. Das zu sagen, bedeutet nur: eine Tatsache zu benennen.
3. »Die Verwirklichung des nationalen Selbstbestimmungsrechts im Staat Israel gilt ausschließlich für das jüdische Volk.«
Für diejenigen, die Israels Gesetze nicht kennen oder nicht verstehen, ist das »Rassismus«. Wohlgemerkt: Hier ist vom kollektiven Selbstbestimmungsrecht die Rede, nicht vom individuellen. Nehmen wir wieder Deutschland als Beispiel. Jeder deutsche Staatsbürger türkischer oder israelischer oder anderer Herkunft hat in Deutschland das individuelle Selbstbestimmungsrecht – und nicht das kollektive.
Das heißt im Extremfall: Deutsche türkischer, israelischer oder anderer Herkunft können in Deutschland keine zweite Türkei oder kein zweites Israel und so weiter gründen. Bezüglich der individuellen Rechte sind in Israel, ebenso wie in Deutschland, alle Staatsbürger gleichberechtigt. Das ist fixiert im »Grundgesetz über die Würde und Freiheit des Menschen.« Wohlgemerkt: des Menschen, nicht allein des jüdischen Menschen.
4. Es folgen unaufregende Nennungen und Aufzählung des längst Bekannten über den Staatsnamen, die Staatsflagge, das Staatssymbol und die Nationalhymne (»Hatikva«).
5. Das vereinte Jerusalem ist die Hauptstadt Israels.
Selbst bezüglich West-Jerusalems wird das seit jeher von den meisten Staaten bestritten, erst recht bezüglich der vereinten West-Ost-Stadt. Der Dissens ist also nicht neu. Die wichtigste, neueste Ausnahme sind die Vereinigten Staaten.
6. Hebräisch ist die Staatssprache.
Diese Bestimmung wird auch in Israel heftig kritisiert. Ich vergleiche wieder mit Deutschland: Trotz einer großen türkischen Minderheit ist in Deutschland die Staatssprache Deutsch. Wir könnten das deutsche Beispiel um Frankreich, Großbritannien und andere Demokratien erweitern. Trotzdem sind und bleiben in Israel die meisten Formulare mindestens zweisprachig, also auch arabisch. Es bleiben alle amtlichen Schilder dreisprachig: hebräisch, arabisch und mit lateinischen Buchstaben versehen. In Deutschland, Frankreich und so weiter habe ich bislang keine auch türkischen oder arabischen amtlichen Schilder entdeckt.
7. Israel ist (wie bisher) offen für jüdische Einwanderung.
Das klingt auch »rassistisch«, aber nach wie vor haben einwandernde Nichtjuden die Möglichkeit, durch Naturalisierung Israelis zu werden.
8. Der Staat Israel sorge für die Sicherheit der eigenen Bürger sowie der Juden, die allein ihres Judentums wegen bedroht oder verfolgt werden.
Das klingt martialisch, hat sich aber zum Beispiel 1976 bei der Befreiung jüdischer und nichtjüdischer Geiseln aus den Händen auch deutscher Terroristen im ugandischen Entebbe bewährt. Im September 1972 hatte die Bundesregierung ein solches Eingreifen in Fürstenfeldbruck verweigert. Nach dem von palästinensischen Terroristen verübten Massaker im Münchener Olympiadorf wurden dadurch noch mehr Israelis ermordet.
9. Der Staat Israel betrachtet die Förderung jüdischer Besiedelung als nationalen Wert.
Das klingt nach Annexion des Westjordanlandes. Irrtum. Hier ist allein vom Staat Israel die Rede, und zu dem gehört auch nach israelischem Recht das Westjordanland nicht. Vielleicht (und hoffentlich) noch nicht, jedenfalls jetzt nicht. Hier fühlen sich besonders die arabische und drusische Minderheit diskriminiert.
Das ist richtig und falsch zugleich.
Richtig, weil die Bevorzugung jüdischer Besiedlung offenkundig ist. Falsch, weil erstens jede Gruppe überall und immer leider zuerst an sich selbst denkt. Zweitens, weil in jeder Demokratie die Mehrheit zuerst an sich selbst denkt und dementsprechend handelt. Also sich selbst bedient.
Das ist das Wesen der Politik: »Wer bekommt was, wann und wie?« Den Minderheiten bleibt der Protest. Den erleben wir derzeit in Israel sehr heftig. Von außen bekommen diese Proteste Zuspruch, und auch das gehört zum Alltag der internationalen Politik.
Fazit Ist also die Kritik an dem Gesetz viel Rauch um nichts? Viel Rauch – ja. Nichts – nein. Denn sowohl in Israel als auch außerhalb wollen viele die Regierung Netanjahu stürzen. Koalieren, kritisieren, attackieren, demonstrieren – das ist das Wesen demokratischer Politik.
Und was ist nun mit den Drusen, die offenkundig besonders verärgert sind? Sie sind auch nach ihrer eigenen Wahrnehmung bislang so gut und auch gerne integriert worden, dass sie allmählich den jüdischen Charakter des jüdischen Staates verdrängt haben. Das schmeichelt beiden Seiten.
Hier wird der krasse politisch psychologische Fehler der Netanjahu-Regierung erkennbar. In den Gesetzestext hätten Passagen eingebaut werden müssen, die das weitere Wachstum dieser zarten Pflanze wechselseitiger Toleranz und Akzeptanz nicht behinderten.
Generell ist das neue Nationalstaatsgesetz hier und jetzt – und vor allem, so wie es ist – unnötig provokativ. Zum falschen Zeitpunkt ist auch Richtiges oder Faktisches falsch.
Der Autor ist Historiker, Publizist und Hochschullehrer des Jahres 2017. Er ist Autor von »Zum Weltfrieden«, »Israel«, »Wem gehört das Heilige Land?« und »Deutschjüdische Glückskinder«.