Im Januar kam es nach Angaben der Informatikprofessorin Haya Schulmann zu einem antisemitischen Vorfall in einer Probe der Sendung »Hallo Hessen« des Hessischen Rundfunks (HR). Eine unabhängige Untersuchung kommt nun zu dem Schluss, dass kein Fehlverhalten vorliege.
Schulmann bleibt aber bei ihrer Darstellung. Ende Januar war sie in der Sendung eingeladen. Die Moderatorin Selma Üsük habe sie in einer Probe gefragt, woher ihr Name stamme, schrieb Schulmann auf LinkedIn. Auf die Antwort »Israel« reagierte Üsük demnach, indem sie »Bäh!« rief und die Zunge herausstreckte.
Nun veröffentlichte die ARD-Anstalt eine Erklärung. »Der Hessische Rundfunk (hr) und Selma Üsük sahen sich in den letzten Tagen und Wochen massiven öffentlichen Vorverurteilungen ausgesetzt«, heißt es darin.
»Unabhängig und ergebnisoffen«
Der HR habe die Vorwürfe »sehr ernst« genommen und umgehend eine »unabhängige und ergebnisoffene« Untersuchung angestoßen, bei der 18 »Interviews« geführt worden seien. Videomaterial sei begutachtet und sogar eine Lippenleserin beauftragt worden.
Die von der Kanzlei Feigen Graf durchgeführte Untersuchung kommt zu folgendem Ergebnis: Es sei davon auszugehen, dass die von Haya Schulmann vorgeworfenen Beleidigungen durch Selma Üsük nicht erfolgt seien. »Teile dieser Vorwürfe und (ergänzenden) Behauptungen wurden in dem mit Feigen Graf geführten Interview nicht mehr aufrechterhalten«, schreibt die Kanzlei.
Schulmann und ihr Ehemann, der ebenfalls anwesend war, hätten vermutlich eine Reaktion von Selma Üsük »in engem zeitlichem Zusammenhang mit der Nennung der Herkunft des Vornamens Haya wahrgenommen und dies missverständlich als beleidigend bzw. missbilligend aufgefasst«. Der HR erklärte, er bedauere, dass bei Haya Schulmann eine solche Wahrnehmung entstanden sei.
»Öffentliche Hetze«
Dennoch will der Sender intern darüber beraten, »wie wir Interviewpartnerinnen und Interviewpartnern besonders achtsam begegnen können.«
Es hieß darüber hinaus: »Zugleich verwehren wir uns nachdrücklich gegen die seitdem in der Öffentlichkeit erfolgte Vorverurteilung unserer langjährigen, geschätzten Kollegin und des gesamten Teams. Das Ausmaß an öffentlicher Hetze gerade in den sozialen Medien ist unerträglich.« »Justiziable Hasskommentare«, 43 an der Zahl, seien zur Anzeige gebracht worden.
Haya Schulmann reagierte, indem sie schrieb: »Der HR kennt also unsere Wahrnehmungsfähigkeit besser als wir selbst. Er lässt uns auch im Dunkeln darüber, was die Moderatorin (...) denn ansonsten zu dieser Reaktion veranlasst hat. Das angeblich umfangreiche Videomaterial und die Befragungsergebnisse wurden uns bislang nicht zugeleitet. Ich weiß nicht, worüber ich mehr enttäuscht sein soll, über das Verhalten der Moderatorin oder über die Reaktion des HR.«
»Unangemessenes Verhalten«
Sie fügte hinzu: »Wenn es ein unangemessenes Verhalten gibt, dann ist dieses Verhalten die relevante Tatsache, nicht die Frage, was das unangemessene Verhalten verursacht hat.« Antisemitismus sei etwas, das man aus Sicht der Opfer sehen müsse, nicht aus der der Täter.
In einer Erklärung von Schulmanns Anwalt Nathan Gelbart werden die Untersuchungsergebnisse als unzutreffend bezeichnet. Seine Mandantin habe ihre Darstellung im Gespräch mit Feigen Graf im Gegensatz zu den Ausführungen der vom HR beauftragten Kanzlei »vollumfänglich aufrechterhalten«.
Die Reaktion von Moderatorin Üsük sei beleidigend gewesen und habe sich tatsächlich auf die israelische Herkunft ihres Vornamens bezogen.