Eine Gruppe hessischer Polizeianwärter steht im Verdacht, über eine WhatsApp-Gruppe antisemitische und rassistische Bilder versendet zu haben. Ende August wurde bekannt, dass ein Kölner Polizist ein volksverhetzendes, judenfeindliches Bild verschickt hatte; der Fall wird derzeit juristisch geprüft.
In Bayern wurden im März sechs Polizisten wegen antisemitischer Postings in einer Chat-Gruppe suspendiert, weitere wurden strafversetzt. Die Bilder waren auf den Handys entdeckt worden, nachdem eine Frau wegen eines Sexualdelikts Anklage erhoben hatte.
Dies sind nur drei aktuelle Fälle, in denen ausgerechnet die, die andere Menschen schützen sollen, Hass auf Minderheiten verbreiteten. Laut einer jüngeren Studie zeigen 79 Prozent der Juden in Deutschland antisemitische Vorfälle nicht an – unter anderem, weil sie der Polizei nicht vertrauen.
AUSBILDUNG Die Polizei ist Ländersache, die Unterschiede in der Ausbildung sind beträchtlich: In Berlin dürfen Bewerber ohne vorherige Berufsausbildung zwischen 16 und 29 Jahre alt sein, teils ist ein Einstieg sogar bis zum 39. Lebensjahr möglich. In Hessen sind hingegen Abitur, Fachhochschulreife oder eine Meisterprüfung sowie ein maximales Alter von 32 Jahren Voraussetzung.
Wenn ein besonderes dienstliches Bedürfnis besteht, werden auch Nicht-EU-Bürger zugelassen, in Bayern wird allerdings das Landesamt für Verfassungsschutz befragt, wenn ein Bewerber unter anderem im Iran, in Ägypten, als Person palästinensischer Volkszugehörigkeit in Israel oder im Libanon, Kuwait oder Saudi-Arabien geboren wurde oder die dortige Nationalität besitzt.
In Thüringen kooperiert
die Polizei mit der
Zentralwohlfahrtsstelle.
Aber auch für Deutsche und EU-Bürger garantiert die Erfüllung der jeweiligen Vorgaben nicht automatisch, dass der Bewerber auch wirklich bald die Polizeiuniform tragen darf. Die charakterliche Eignung wird ebenfalls geprüft. Das sind Fragen der Verfassungstreue, nach früheren Straftaten, ob falsche Angaben beim Einstellungstest gemacht wurden, aber auch nach Fehlverhalten während der Ausbildung.
unterricht Zum Unterricht in den Polizeischulen für den mittleren Dienst gehören überall Politische Bildung und Sozialwissenschaften. Allerdings fällt beispielsweise das als Standardwerk geltende Buch Kriminologie. Für Studium und Praxis von Horst Clages und Ines Zeitner nicht nur durch die Verwendung von Nazibegriffen auf: Über einen Jugendlichen heißt es dort, »aus den Ergebnissen der Sippenforschung« könne auf »genetisch bedingte Defekte geschlossen werden«.
Auch der ehemalige SS-Mann und spätere BKA-Beamte Bernhard Niggemeyer wird positiv zitiert; 1944 soll er als Leitender Feldpolizeidirektor an der Exekution von 775 Menschen beteiligt gewesen sein.
Das Lehrbuch ist kein Einzelfall: Worte wie »arbeitsscheue Berufsverbrecher« und »Charaktertäter« werden kritiklos verwendet, die zitierten Personen haben oft in der NS-Zeit als Überzeugungstäter Karriere gemacht. Bis zu einem Bericht des »stern« fielen diese Inhalte des im Verlag der Gewerkschaft der Polizei erschienenen Buches 13 Jahre lang niemandem auf. Die Autoren gelten als renommiert: Ines Zeitner lehrt an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung in Nordrhein-Westfalen, Horst Clages ist pensionierter Leitender Polizeidirektor.
WEIMAR Eher wenig knüpft die aktuelle Polizeiausbildung an Erfahrungen aus der Weimarer Republik an. Die war ab 1920 gründlich erneuert worden, und Teile des Lehrplans klingen noch heute modern. Es gab Staats- und Bürgerkunde, und Carl Bose, damaliger Polizeischulrat in Berlin, erklärte: »Wenn ein Beamter den Staat schützen soll, so muss er ihn auch schätzen lernen. Das kann er aber nur, wenn er ihn auch kennengelernt hat.«
Juden freilich gab es recht selten in der Polizei der 20er-Jahre. Genaue Zahlen fehlen, aber im gesamten preußischen Verwaltungsapparat waren von 1.657.000 Beamten nur 5446 Juden, das sind 0,33 Prozent. In höchste Stellen gelangten sie nicht: Keiner der zwölf Oberpräsidenten, 35 Regierungspräsidenten und der über 400 preußischen Landräte war Jude.
REAKTIONEN Die jüngsten antisemitischen Vorfälle haben dazu geführt, dass in den Bundesländern auf die antisemitischen Skandale bei der Polizei mittlerweile reagiert wird: In Berlin wurde im August Wolfram Pemp als polizeilicher Antisemitismusbeauftragter vorgestellt, in Nordrhein-Westfalen erwägt Innenminister Herbert Reul (CDU) ebenfalls, eine solche Stelle zu schaffen.
In Baden-Württemberg werden ab dem Winter in Kooperation mit dem Haus der Geschichte Fortbildungen und Veranstaltungen für Polizisten zum Thema angeboten. Bereits im Frühjahr gab es eine Schulung für »polizeiliche Ansprechpersonen Israelitischer Religionsgemeinschaften«, die das Landesbildungszentrum Deradikalisierung in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung in Stuttgart anbot.
Dies sind nur einige Beispiele. Sie alle wurden nicht von der Polizei, sondern durch Meldungen über antisemitische Aktivitäten initiiert – auch von Beamten und -anwärtern. Die Polizei profitiert von den mittlerweile zahlreichen Weiterbildungen für Pädagogen. Im Mai 2018 etwa schloss die Thüringer Polizei einen Kooperationsvertrag mit der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland (ZWST).