Die radikal-islamische Hamas ist mit einer Klage gegen EU-Sanktionen gescheitert. Entscheidungen zum Einfrieren von Geldern der Palästinenserorganisation verstießen nicht gegen europäisches Recht, entschied das EU-Gericht am Freitag in Luxemburg. Die EU hatte die Hamas im Jahr 2001 auf ihre Terrorliste gesetzt. Damit verbunden waren Vermögenssperren.
VERFAHREN Die seit 2007 im Gazastreifen herrschende Hamas hatte in dem Verfahren unter anderem argumentiert, dass politische Gruppen mit Regierungsbeteiligung nicht unter die angewendeten Sanktionsregeln fallen könnten. Das EU-Gericht wies das zurück. Es betonte in diesem Zusammenhang auch, dass die Hamas kein souveräner Staat sei.
Geklagt hatte die Hamas nicht gegen die ursprüngliche Einstufung als Terrororganisation, sondern gegen Beschlüsse, mit denen die Entscheidung verlängert worden war. dpa