Nach der Geiselnahme in der JVA Burg (Sachsen-Anhalt) nimmt die politische und die rechtliche Aufarbeitung des Vorfalls Fahrt auf. Die Generalstaatsanwaltschaft in Naumburg zog am Mittwoch die Ermittlungen an sich. Das hänge auch mit der Bedeutung des Falles zusammen, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft.
Am Mittwochmittag sollte zudem in Magdeburg der Rechtsausschuss im Landtag zu einer Sondersitzung zusammenkommen. Dabei dürfte erneut thematisiert werden, inwiefern bei der Geiselnahme ein Gegenstand zum Einsatz kam, mit dem der Gefangene die Bediensteten bedroht haben soll.
Am Montagabend hatte der rechtsextreme Halle-Attentäter zeitweise zwei Bedienstete in der JVA Burg in seine Gewalt gebracht. Der 30-Jährige wurde durch weitere Justizvollzugsbedienstete im Innenbereich des Gefängnisses überwältigt. Bereits am Dienstag war er von den Ermittlern vernommen worden. Das erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Sicherheitskreisen am Mittwoch. Ob sich der Gefangene zum Vorfall geäußert hat, ist bislang unbekannt.
»Wir führen intensive Ermittlungen durch«, sagte ein Sprecher des Landeskriminalamts (LKA) am Mittwoch. Zur Vernehmung wollten sich das LKA und das Justizministerium in Sachsen-Anhalt nicht äußern.
Der Halle-Attentäter ist derzeit weiter in einem besonders gesicherten Haftraum in der JVA Burg untergebracht. Über eine Verlegung des Gefangenen Stephan B. in ein anderes Bundesland soll heute erneut beraten werden.
Über dem Vorfall kreist noch immer die Frage nach dem genauen Tatwerkzeug. Am Tag nach der Tat hatte Sachsen-Anhalts Justizministerin Franziska Weidinger (CDU) gesagt, sie könne dazu noch keine detaillierten Angaben machen. Gesicherte Erkenntnisse lägen ihr noch nicht vor.
Derweil drängten Abgeordnete am Mittwoch vor der Sondersitzung des Rechtsausschusses im Parlament auf mehr Informationen. »Ich erwarte, dass wir Aufklärung erhalten«, sagte der Vorsitzende Christian Hecht (AfD). Justizministerin Weidinger müsse die Abgeordneten detaillierter informieren als am Dienstag, sagte Hecht.
Der Attentäter war im Dezember 2020 zu lebenslanger Haft und anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden. Er hatte am 9. Oktober 2019, am höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur, versucht, die Synagoge von Halle zu stürmen und ein Massaker anzurichten. Als es ihm nicht gelang, auf das Gelände zu kommen, ermordete er vor der Synagoge eine 40 Jahre alte Passantin und in einem nahe gelegenem Döner-Imbiss einen 20-Jährigen. Auf der Flucht verletzte er weitere Menschen.