Prinzipiell ist es eine gute Nachricht: Die Berufung von zwei jüdischen Vertretern in die Limbach-Kommission zur Rückgabe von NS-Raubkunst ist ausdrücklich zu begrüßen. Mit Raphael Gross und Gary Smith hat Staatsministerin Monika Grütters zwei kulturpolitisch profilierte Persönlichkeiten in die Beratende Kommission geholt.
Sie hat damit eine wichtige – freilich längst überfällige – Voraussetzung geschaffen, damit die Opferperspektive in den Entscheidungen der Kommission hinreichende Berücksichtigung findet.
hürde Auch in der internationalen Öffentlichkeit, die immer wieder die mangelnde Transparenz des Gremiums beklagt hatte, ist dieser Schritt begrüßt worden. Eine Erweiterung der Kommission war bereits im März angekündigt worden – als Teil eines Reformvorhabens, zu dessen Beratung Vertreter von Bund, Ländern und Kommunen eingeladen wurden. Unserer Anregung, jüdische Vertreter hinzuzuziehen, war damals leider nicht entsprochen worden. So wurde die Chance, die Beratende Kommission grundlegend zu reformieren, nicht genutzt.
Doch mit der Hinzuziehung jüdischer Vertreter sind grundsätzliche Probleme längst nicht gelöst. Dass die Kommission in den vergangenen 13 Jahren insgesamt nur 13 Entscheidungen getroffen hat, liegt nicht an fehlenden Restitutionsersuchen.
Vielmehr stellt das Prinzip des beidseitigen Anrufens der Kommission durch die konkurrierenden Parteien eine wesentliche Hürde dar. Die Opfervertreter sprechen sich deshalb nachdrücklich dafür aus, den entrechteten Eigentümern von in der NS-Zeit geraubten Kunst- und Kulturgütern ein einseitiges Anrufungsrecht einzuräumen.
update Häufig genug stehen Anspruchsteller den Institutionen mit ihrem administrativen Überbau allein gegenüber. Ihnen ein entsprechend gewichtiges Gremium zur Seite zu stellen, das Gutachten einholen und interessensunabhängige Entscheidungen fällen kann, wäre für Privatpersonen, die Ansprüche erheben, eine große Hilfe. Auch könnte so die den Anspruchstellern zugesicherte Umkehr der Beweislast wirksam umgesetzt werden.
Und noch ein Punkt ist uns wichtig: Dass nunmehr auch die verbindlichen Verfahrensrichtlinien der Beratenden Kommission auf der Homepage des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste veröffentlicht werden sollen, wäre im Sinn von Transparenz und Klarheit eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Immer wieder hatte die Claims Conference dieses Defizit beklagt. Bisher steht ein Update der Website jedoch noch aus.
Der Autor ist Repräsentant der Claims Conference in Deutschland.