Im Fall der Hakenkreuz-Schmiererei am Toraschrein in einem jüdischen Gebetsraum am Frankfurter Flughafen ermittelt die Kriminalinspektion für Staatsschutz/Terrorismusbekämpfung des Frankfurter Polizeipräsidiums. Das sagte dessen Pressesprecher Thomas Hollerbach nun auf Anfrage. Auskünfte zu den laufenden Ermittlungen lehnte er ab, fügte aber hinzu: »Mir sind keine weiteren antisemitischen oder rechtsradikalen Schmierereien in diesem Zusammenhang bekannt.«
Dem oder den Tätern drohen laut Strafgesetzbuch (StGB) bis zu drei Jahre Haft. Außer dem Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a StGB) könnte auch der Straftatbestand der Gemeinschädlichen Sachbeschädigung (§ 304 StGB) gegeben sein.
Beide Strafnormen sehen jeweils eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung wird bestraft, »wer rechtswidrig Gegenstände der Verehrung einer im Staate bestehenden Religionsgesellschaft oder Sachen, die dem Gottesdienst gewidmet sind, (...) beschädigt oder zerstört«.
Am Montag hatte die Jüdische Gemeinde Frankfurt mitgeteilt, dass das Hakenkreuz »mit einem Stift auf die Samtinnenverkleidung des Toraschrankes gezeichnet« worden war. Die Bespannung im Toraschrank, in dem die Torarollen aufbewahrt werden, müsse erneuert werden.
Der Gemeindevorstand hatte am Freitag erklärt, die Beschädigung sei »Ausdruck von purem Antisemitismus«. Eine »Hakenkreuz-Schmiererei auf eines der wichtigsten Objekte in einem jüdischen Gebetsraum« dürfe nicht straffrei bleiben.
Das Hakenkreuz am Toraschrein war den Angaben zufolge am Mittwoch entdeckt worden. Der jüdische Gebetsraum im Transitbereich T2 des Flughafens war laut Jüdischer Gemeinde wegen der Corona-Pandemie seit etwa März 2020 verschlossen gewesen. Es hätten aber regelmäßig Kontrollgänge stattgefunden. kna