Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die zweieinhalbjährige Haftstrafe gegen den Betreiber des verbotenen Neonazi-Portals »Altermedia Deutschland« bestätigt. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart habe zu Recht den angeklagten Informatiker aus dem Schwarzwald wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung verurteilt, teilte der Bundesgerichtshof am Mittwoch in Karlsruhe mit. Der 3. Strafsenat billigte zudem weitgehend auch die Bewährungsstrafen von drei mitangeklagten Frauen als Unterstützerinnen (AZ: 3 StR 337/18).
Nach den Feststellungen des OLG hatten die Angeklagten spätestens seit Juni 2012 die Internetplattform »Altermedia Deutschland« betrieben beziehungsweise unterstützt. Diese sollte dem sogenannten »Nationalen Widerstand« dauerhaft als Forum dienen, bei dem Hetze gegen Flüchtlinge, Ausländer, Juden und Muslime im Fokus gestanden haben.
ungeziefer Neben Holocaustleugnungen fanden sich auf dem Internetportal zudem Morddrohungen, Verleumdungen oder die Gleichsetzung von Menschen mit Ungeziefer. Die Angeklagten hätten dies billigend in Kauf genommen, so das OLG.
Diese Einschätzung sei nicht zu beanstanden, entschied der BGH, der damit die Haftstrafen bestätigte. Lediglich die Verurteilung wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Volksverhetzung bei einer Mitangeklagten halte einer rechtlichen Nachprüfung nicht stand. Ihre Verurteilung wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sei aber weiterhin rechtmäßig.
Laut Bundesinnenministerium wurde das rechtsextreme Internetportal pro Jahr mehrere Millionen Male abgerufen. 2016 ließ der frühere Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) die Seite abschalten und einen Weiterbetrieb verbieten. epd