Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, hat härtere Strafen für antisemitische Straftaten gefordert. Der Paragraf im Strafgesetzbuch, nach dem Taten aus rassistischen und fremdenfeindlichen Motiven besonders schwer zu ahnden sind, müsse erweitert werden, sagte Klein dem »Tagesspiegel« (Mittwoch). »Denn Antisemitismus ist eine besondere Form der Diskriminierung, keine Unterkategorie von Rassismus.« Klein zufolge war nach den NSU-Morden ein entsprechender Paragraf in das Strafgesetzbuch aufgenommen worden.
Mit einer Erweiterung des Paragrafen werde auch ein »politisches Zeichen« gegen solche Taten gesetzt, argumentierte er. Ferner bräuchte es mehr Personal, das zudem besser geschult sein müsse. »Polizei und Staatsanwaltschaft müssen endlich in die Lage versetzt werden, diese Fälle wirklich zu verfolgen, und zwar schnell.«
attacken Immer wieder werden Juden Opfer antisemitischer Attacken. Mitte August griffen zwei Menschen in Berlin einen wegen seiner Kleidung als Jude erkennbaren Mann an. Ende Juli war ein Rabbiner der Jüdischen Gemeinde zu Berlin von zwei Männern auf Arabisch beschimpft und bespuckt worden – vor den Augen seines Kindes.
Der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Thorsten Frei (CDU) betonte, 2015 sei bei der Strafzumessung bereits aufgenommen worden, dass menschenverachtende Beweggründe des Täters strafschärfend berücksichtigt werden können. »Hierzu gehören nach der Gesetzesbegründung insbesondere auch antisemitische Beweggründe.« Indes müsse man beobachten, ob es einen Bedarf gebe, die Regelung nachzuschärfen. dpa