Löschen oder nicht löschen? Vor dieser Frage stehen seit dem 1. Januar viele Facebook-Mitarbeiter. Grund ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), nach dem Plattformen wie Facebook, YouTube oder Twitter dazu verpflichtet sind, Posts mit »offensichtlich rechtswidrigen Inhalten« binnen kurzer Zeit zu löschen.
Doch was ist heute schon offensichtlich? Das Verbrennen von Davidsternen wird hier und da als legitime Kritik verstanden, und Israel soll die Stadt, in der sein Parlament steht, nicht als Hauptstadt bezeichnen dürfen. Wir leben in einer Welt der subjektiven Wahrnehmungen.
justiz Mehr denn je benötigen wir eine starke Justiz, um die Rechtsordnung unseres Landes zu erhalten. Doch was macht unser Justizminister? Er schiebt seine Aufgaben einfach an andere ab! Private Unternehmen entscheiden darüber, was in Deutschland öffentlich gesagt werden darf. Beitrag gemeldet – Urteil gefällt! Rechtsstaatlichkeit? Fehlanzeige! Das Urteil ist bereits vollzogen, ehe auch nur ein Staatsanwalt oder Richter einen Blick darauf werfen konnte.
Diese Praxis ist dem Druck geschuldet, den die sozialen Netzwerke zurzeit verspüren. Halten sie die gesetzlich vorgegebene 24-Stunden-Frist nicht ein, drohen empfindliche Geldstrafen. Da kann es schon mal vorkommen, dass in der Eile einige Fehler gemacht werden.
facebook-sperre Soll es aber nicht! Sarkastische Tweets von Satiremagazinen werden gelöscht, AfD-Politikern wird durch das Entfernen ihrer oft ekligen Aussagen eine noch öffentlichere Plattform geboten, und sogar der Justizminister selbst wurde zum Opfer seines eigenen Gesetzes. Nicht zuletzt war auch ich, in Ausübung meiner Funktionen als Repräsentant der Jüdischen Gemeinde, von einer 24-stündigen Facebook-Sperre betroffen, nachdem ich ein Video geteilt hatte, das den Angriff auf einen israelischen Restaurantbesitzer in Berlin zeigte.
Das NetzDG funktioniert nicht. Daher kann nur gelten: reformieren oder abschaffen!
Der Autor ist Repräsentant der Jüdischen Gemeinde zu Berlin.