Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EuGH) in den Haag hat am Donnerstag Deutschland wegen Verletzung des »Schutzes des Eigentums« verurteilt. Die Richter gaben einer neunköpfigen Erbengmeinschaft Recht, die Ansprüche auf Grundstücke in Potsdam-Babelsberg erhebt.
In dem Urteil heißt es: Deutschland hat bei der Klärung von Nachlass-Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Nationalsozialismus und der DDR-Zeit Fehler begangen. Die Bundesrepublik, die sich selbst als rechtmäßige Besitzerin gesehen hatte, wurde vom Gerichtshof wegen Missachtung formaler Antragsregeln gerügt.
DDR Ursprünglich hatten die Grundstücke jüdischen Eigentümern gehört, die während der NS-Herrschaft 1938 zum Verkauf gezwungen wurden. Neuer Besitzer war ein Geschäftsmann, der wiederum unter dem DDR-Regime enteignet wurde. Die Erben beider Eigentümer stellten später Ansprüche auf die Grundstücke. Es griff eine Regelung von 1990, laut der die Erben der jüdischen Eigentümer Vorrang hatten. Wie die neun Erben entschädigt werden, steht noch nicht fest.
Die Grundstücke wurden inzwischen an eine Firma weiterverkauft. Die Entschädigungsfrage sei laut Gericht noch nicht entscheidungsreif.
Eine EuGH-Sprecherin sagte der Jüdischen Allgemeinen, dass es sich um drei Grunstücke handele. Zudem sei dieser Fall sehr speziell und in seiner Weise einzigartig am Gerichtshof. ja/kat