Auch Menschen in Polen, die während der NS-Zeit zur Arbeit in einem Ghetto gezwungen wurden, haben künftig Anspruch auf eine Rente aus Deutschland. Der Bundestag stimmte am Donnerstagabend mit den Stimmen aller Fraktionen einem Abkommen zwischen Deutschland und Polen zu, das die Zahlung ermöglicht. Bislang konnte wegen anderslautender Regeln in Polen lebenden ehemaligen Ghetto-Beschäftigten keine Rente aus Deutschland gezahlt werden.
Durchschnittlich erhalten Betroffene nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums rund 200 Euro monatlich als sogenannte Ghetto-Rente. Wie viele Menschen in Polen Anspruch auf Zahlung haben, ist nicht bekannt. Bei der Deutschen Rentenversicherung wurden bislang den Angaben zufolge rund 500 Anträge gestellt.
Streit Insgesamt wurden von der Versicherung bislang 55.600 Ghetto-Renten bewilligt. Um die Leistung gab es in den vergangenen Jahren Streit. Dabei ging es um die Möglichkeit, Rentenansprüche auch über längere Zeiträume rückwirkend geltend zu machen.
Wegen komplizierter Regeln im Rentenrecht bezogen viele Betroffene erst Ansprüche ab 1997. Angesichts des hohen Alters der Berechtigten empfanden vor allem jüdische Verbände den langen Streit als unwürdig. Im Juni vergangenen Jahres wurde schließlich die Nachzahlung von Ghetto-Renten beschlossen. epd