Herr Kopke, derzeit hört man, dass es seit 1990 in Deutschland 746 versuchte oder vollendete Tötungen aus rechtsextremer Motivation gab. Offiziell waren es bislang 60 Morde. Wie ist das zu erklären?
Die Zahl 746 bezieht sich auf ungeklärte Tötungsdelikte, bei denen möglicherweise eine rechtsextreme oder rassistische Motivation vorliegen könnte. Die Fälle müssen jetzt erst einmal untersucht werden.
Sie selbst führen für das Land Brandenburg eine Überprüfung abgeschlossener Gerichtsverfahren der letzten zwei Jahrzehnte durch. Wie präsent ist rechte Gewalt in Deutschland?
Die Frage ist ja, was politische oder rechte Gewalt ist. Wenn man von einem erweiterten Politikbegriff ausgeht, sind »Hate Crimes«, also Straftaten, die aus Hass auf bestimmte Gruppen begangen werden, sehr präsent.
Diese Gruppen sind Minderheiten: Juden, Ausländer, Schwarze, Homosexuelle. Wer in Deutschland ist besonders gefährdet?
Gefährdet sind Menschen, die als Ausländer wahrgenommen werden. Unter den Todesopfern rechter Gewalt finden sich auffällig viele Obdachlose und sozial marginalisierte Menschen. Wenn man den Blick von den Tötungsdelikten abwendet, dann werden in manchen Gegenden sehr oft Jugendliche Opfer rechter Gewalt, die nicht-rechten Jugendkulturen angehören oder politisch links stehen.
Warum wurde dies lange als Kriminalität ohne besondere Motivation registriert?
Bis 2001 galt eigentlich eine Straftrat nur dann als politisch motiviert, wenn sie sich explizit gegen den Staat oder die Wirtschaftsordnung richtete oder wenn der Täter seine rechtsradikale, neonazistische Gesinnung deutlich zum Ausdruck brachte.
Kann man von »Vertuschung« sprechen, um die bisherige Praxis zu beschreiben?
Ich kann nur für Brandenburg sprechen: Hier kann ich keine systematische oder gar angeordnete Vertuschung erkennen. Es ist vielmehr oft die Frage, ob einzelne Polizisten etwas als rechte Gewalttat erkennen wollen oder können.
Gibt es bei der Polizei mittlerweile eine diesbezügliche Sensibilisierung?
Ich gehe davon aus, dass die Polizei hier weiter nachlegen wird, gerade was die Analysekompetenz bezüglich »Rassismus« betrifft. Aber aus dem NSU-Skandal wissen wir ja, dass das Problem eher die Verfassungsschutzbehörden sind, weniger die Polizei. Beim VS Thüringen etwa wurden offensichtlich Straftaten vertuscht und Straftäter gedeckt. Da muss sich noch viel ändern.
Hat der NSU-Skandal ein Umdenken bewirkt?
Vor allem hat es zivilgesellschaftlichen Druck gegeben: Initiativen haben darauf hingewiesen, dass viele Straftaten rechtsextrem motiviert sind. Daher hat Brandenburg das Moses Mendelssohn Zentrum beauftragt, eine Reihe von Fällen unter dem Aspekt zu betrachten, ob hier ein solches Motiv erkennbar ist.
Mit dem Wissenschaftler des Moses Mendelssohn Zentrums sprach Martin Krauß.