Frau Schwesig, seit Anfang August müssen künftige Kindergarten-Betreiber in Mecklenburg-Vorpommern per Selbsterklärung nachweisen, dass sich ihre Angestellten zur Verfassung bekennen. Warum bedarf es eines solchen Erlasses?
Wir haben die Sorge, dass Rechtsextremisten unsere Zivilgesellschaft unterwandern und auch vor Kitas nicht haltmachen. Es gab einen konkreten Fall im Dorf Bartow, bei dem Rechtsextremisten versucht haben, eine Kita als Träger zu übernehmen. Da sind wir hellhörig geworden, und dem wollen wir einen Riegel vorschieben.
Ist dies eine Maßnahme ausschließlich gegen Rechtsextremisten?
Sie gilt für alle, die im Bereich der Kindertagesbetreuung Verantwortung übernehmen. In der Präambel des Kindertagesförderungsgesetzes steht, dass die Bildung von Kindern auf Basis der grundgesetzlichen Werteordnung erfolgen muss. Diese Werteordnung gilt für alle. Wenn Erzieherinnen und Erzieher nicht auf dem Boden der Verfassung stehen, dann haben wir begründete Sorge, dass dann das Kindeswohl gefährdet wird.
Was geschieht mit den 1.100 Kindertageseinrichtungen, die es bislang in Mecklenburg-Vorpommern gibt? Wird dort rückwirkend geprüft?
Wir haben derzeit keine Anhaltspunkte, dass wir in diesen Einrichtungen Sorgen haben müssen. Und wir möchten auch nicht alle, die in unserem Land im Kita-Bereich arbeiten, unter Generalverdacht stellen. Unser Gesetz haben wir mit einem Ministererlass an das Landesjugendamt unterfüttert, das die Genehmigungen für Kitas erteilt. Bei den freien Trägern, die wir nicht kennen, werden wir künftig von der Kommune fordern, uns eine Einschätzung zu geben. Beim Beispiel in Bartow war es so, dass der Bürgermeister die Person kannte, die ein Angebot für eine Kita vortrug. Das hat er abgelehnt. Sollten wir allerdings bei bestehenden Kitas Anhaltspunkte haben, werden wir die überprüfen.
Wie stellen Sie sicher, dass die Angaben keine Lippenbekenntnisse sind und Extremis-ten dennoch die Kinder unterrichten?
In allen Lebensbereichen ist es möglich, durch Unterschriften falsche Bekenntnisse abzugeben. Davor ist niemand gefeit. Wir haben mit einer solchen Selbsterklärung gute Erfahrungen gemacht. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es schon einen Erlass des Innenministers, dass alle, die sich für ein Bürgermeisteramt zur Wahl stellen, eine Selbsterklärung abgeben müssen. Wir wissen, dass Leute, die in der Extremistenszene sind, diese Erklärung nicht unterschreiben, weil das nicht zu ihrer Überzeugung passt. Mit dem Erlass wollen wir auch dafür sensibilisieren, wachsam zu sein.
Die NPD sieht sich in der Opferrolle und spricht von einem »Radikalenerlass«.
Getroffene Hunde bellen. Wir werden es nicht zulassen, dass rechtsextremistisches Gedankengut in die Köpfe unserer Kinder kommt. Wer nicht aus der Geschichte lernt, gefährdet die Zukunft.
Mit der Sozialministerin von Mecklenburg-Vorpommern sprach Katrin Richter.