Vertreter der Religionen und der Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Markus Kerber, haben bei einem Treffen am Dienstagabend laut Aussage des Ministeriums »in guter Atmosphäre« über Details der Vorgaben für Gottesdienste in der Corona-Pandemie gesprochen. Auf die Vorgaben hatten sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten am Sonntag geeinigt.
Demnach gelten in Gottesdiensten unter anderem eine Maskenpflicht auch am Platz und ein Gesangsverbot. Im gemeinsamen Beschluss steht wörtlich: »Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter folgenden Voraussetzungen zulässig: Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird gewahrt, es gilt Maskenpflicht auch am Platz, der Gemeindegesang ist untersagt.«
ANMELDUNGSERFORDERNIS Bei Zusammenkünften, wo Besucherzahlen erwartet würden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, sei zudem »ein Anmeldungserfordernis einzuführen«. Bei den Gesprächen »innerhalb und mit den Glaubensgemeinschaften« gehe es nun darum, auf Bundes- und Länderebene »im Lichte des weiteren Infektionsgeschehens zu geeigneten Regelungen für religiöse Zusammenkünfte zu kommen«, hieß es am Sonntag weiter.
An dem Treffen nahm auch der Geschäftsführer des Zentralrats der Juden, Daniel Botmann, teil.
Als Vertreter der Kirchen auf Bundesebene nahmen die Repräsentanten im politischen Berlin, Prälat Karl Jüsten und Prälat Martin Dutzmann, an der Konferenz teil. Außerdem dabei waren unter anderem der Geschäftsführer des Zentralrats der Juden, Daniel Botmann, sowie der ehemalige Sprecher des Koordinationsrats der Muslime (KRM), Burhan Kesici. Ein weiteres Treffen von Religionsvertretern im Bundesinnenministerium sei in diesem Jahr nicht mehr geplant, hieß es weiter. dpa