Eine gesetzliche Regelung zur Sterbehilfe in Deutschland ist vorerst gescheitert. Im Bundestag verfehlten zwei dafür vorgelegte Entwürfe mit Bedingungen und Voraussetzungen am Donnerstag jeweils eine Mehrheit.
Abgelehnt wurde zunächst ein Vorschlag für eine striktere Regelung im Strafgesetzbuch. Für den Entwurf einer Gruppe um die Abgeordneten Lars Castellucci (SPD) und Ansgar Heveling (CDU) stimmten 304 Parlamentarier, mit Nein votierten 363, es gab 23 Enthaltungen. Der konkurrierende Entwurf einer Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP) und Renate Künast (Grüne) bekam dann 287 Ja-Stimmen, es gab aber 375 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen.
leerstelle Dazu erklärte der Präsident des Zentralrats der Juden, Josef Schuster: »Dass eine gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids ausgeblieben ist und nun eine gesetzliche Leerstelle droht, ist sicher kein gutes Ergebnis.« Die ethischen Herausforderungen eines assistierten Suizids seien anscheinend nicht ausreichend genug geklärt.
»Auch wenn sich im Judentum das Bild des Suizids mit den Erkenntnissen psychischer Erkrankungen gewandelt hat, ist der assistierte Suizid eine andere Kategorie«
Zentralratspräsident Josef Schuster
»Auch wenn sich im Judentum das Bild des Suizids mit den Erkenntnissen psychischer Erkrankungen gewandelt hat, ist der assistierte Suizid eine andere Kategorie«, so Schuster weiter. »Ich lehne ihn bei Ausschöpfung palliativer Maßnahmen nicht kategorisch ab, doch der Gedanke daran fällt mir schwer. Es braucht hohe Hürden und ein Werbeverbot. Ein gewerbsmäßiger assistierter Suizid hätte aus meiner Sicht verheerende Folgen für unsere Gesellschaft.« Er befürchte, dass sich viele der psychischen Auswirkungen auf alte und kranke Menschen nicht bewusst seien.
einbindung »Die ausgebliebene gesetzliche Neuregelung erfordert nun eine gesamtgesellschaftliche Auseinandersetzung, bei der verstärkt auch die Religionsgemeinschaften gefordert sind und eingebunden werden müssen«, so der Zentralratspräsident. Eine säkulare Gesellschaft könne sich ihre Regeln ohne eine Einbindung religiöser Gruppen geben. Gerade in solch ethischen Fragen sei diese Einbindung aber geboten und scheine notwendiger denn je.
Hintergrund für die Initiativen im Bundestag war ein wegweisendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2020, das ein seit 2015 bestehendes Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe im Strafgesetzbuch gekippt hatte – weil es das Recht des Einzelnen auf selbstbestimmtes Sterben verletzte. «Geschäftsmäßig» hat dabei nichts mit Geld zu tun, sondern bedeutet «auf Wiederholung angelegt». Das Urteil stieß eine Tür für organisierte Angebote auf – aber ausdrücklich mit der Möglichkeit zur Regulierung. Diese Möglichkeit nutzte der Bundestag nun nicht. dpa/ja