Eine Gesetzesänderung, die in Israel die Amtsenthebung eines Regierungschefs erschwert, soll erst in der kommenden Legislaturperiode in Kraft treten. Dies entschied das Oberste Gericht in Jerusalem in einem Urteil, das am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Sechs der elf Richter waren für eine solche Verschiebung. Zur Begründung hieß es, das Gesetz sei eindeutig auf eine bestimmte Person zugeschnitten. Das Parlament habe daher mit der Billigung der Gesetzesänderung seine Autorität missbraucht.
Die Knesset hatte im März entschieden, dass für die Amtsenthebung eines Ministerpräsidenten künftig eine Dreiviertel-Mehrheit erforderlich sein soll. Die Änderung war besonders umstritten, weil sie als persönlich auf die Bedürfnisse von Regierungschef Benjamin Netanjahu abgestimmt gilt. Ihm wird vorgeworfen, er wolle sich damit gegen eine Amtsenthebung schützen.
»Unanständig und korrupt«
Gegen den 74-Jährigen läuft seit längerer Zeit ein Korruptionsprozess. Die Opposition hat das neue Gesetz als »unanständig und korrupt« verurteilt.
Laut der Gesetzesänderung wäre die Amtsenthebung eines Ministerpräsidenten nur wegen psychischer oder anderer Gesundheitsgründe möglich. Damit sollte eine Einflussnahme des Höchsten Gerichts oder der Generalstaatsanwaltschaft verhindert werden.
Am Montag hatte das Oberste Gericht bereits in einer dramatischen Entscheidung ein Kernelement der umstrittenen Justizreform in Israel gekippt. Bei der kassierten Gesetzesänderung ging es im Kern darum, dass dem Obersten Gericht die Möglichkeit genommen werden sollte, gegen »unangemessene« Entscheidungen der Regierung, des Ministerpräsidenten oder einzelner Minister vorzugehen. Kritiker hatten gewarnt, dass dies Korruption und die willkürliche Besetzung wichtiger Posten fördern könnte. Vor allem aber auch dem demokratischen Prinzip der Gewaltenteilung widerspreche. dpa