Nach Protesten von KZ-Überlebenden gegen eine Beteiligung der AfD im Stiftungsrat der niedersächsischen Gedenkstätten will der Landtag das Gedenkstättengesetz ändern.
Dazu gebe es einen interfraktionellen Antrag von CDU, SPD, Grünen und FDP, bestätigte ein Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag am Donnerstag einen Bericht der »Neuen Osnabrücker Zeitung«. Der Landtag könnte noch im laufenden Quartal über die Gesetzesnovelle entscheiden.
überlebendenverbände Nach aktueller Gesetzeslage hat jede Fraktion das Recht, ein Mitglied in den Stiftungsrat zu entsenden – auch die AfD. Das hat zu massiven Protesten von Überlebendenverbänden geführt, die befürchten dass mit der AfD Revisionisten und Holocaust-Verharmloser in den Rat einziehen. Die Stiftung in Celle ist auch Trägerin der Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Bergen-Belsen.
Der Sprecher der CDU-Fraktion begründete die geplante Gesetzesänderung damit, dass weiter eine Parität bestehen solle. Bis zur Landtagswahl 2017 seien entsprechend der damals vertretenden Fraktionen vier Landtagsabgeordnete im Stiftungsrat gewesen.
gremium An dieser Zahl solle festgehalten werden, weil dem Gremium auch vier Vertreter von drei Landes- und einem Bundesministerium angehörten. Entsprechend ihrer Sitze im Parlament würden damit die vier größten Fraktionen repräsentiert, also SPD, CDU, Grüne und FDP.
Ein Gespräch der AfD-Fraktion mit der Stiftung im Dezember brachte laut Stiftungs-Geschäftsführer Jens-Christian Wagner keine Annäherung. Das Gespräch sei »recht konfrontativ« verlaufen, sagte Wagner dem epd. Die Parteivertreter hätten eine deutliche Haltung gegenüber den rechtsextremen und geschichtsrevisionistischen Parolen innerhalb der AfD vermissen lassen. »Die Sorge, dass die Stiftung durch einen AfD-Vertreter im Stiftungsrat beschädigt wird, ist nach dem Gespräch größer als zuvor.« epd