Wer online Hassbotschaften verbreitet oder Menschen bedroht, muss künftig mit schärferer Verfolgung rechnen. Der Bundesrat beschloss am Freitag in Berlin das neue Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet. Der Bundestag hatten den Neuregelungen bereits Mitte Juni zugestimmt.
BKA So sollen soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter Posts etwa mit Neonazi-Propaganda, Volksverhetzung oder Mord- und Vergewaltigungsdrohungen künftig nicht mehr nur löschen, sondern sofort dem Bundeskriminalamt (BKA) melden.
Um die Täter schnell zu identifizieren, müssen sie auch IP-Adressen weitergeben. Bei besonders schweren Straftaten wie Terrorismus und Tötungsdelikten sollen nach einem Richterbeschluss auch Passwörter verlangt werden dürfen. Sind die Passwörter bei den Anbietern verschlüsselt gespeichert, werden sie auch genauso übermittelt. dpa