Das Gesetz für eine schärfere Ahndung von Hass-Straftaten im Internet wird weiter verzögert. Am Freitag scheiterte im Bundesrat das Gesetz der großen Koalition zur Bestandsdatenauskunft.
Die durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig gewordene Änderung von Befugnissen der Sicherheitsbehörden war Voraussetzung dafür, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität inkrafttreten kann. Durch das Veto der Bundesländer liegt es nun weiter auf Eis.
androhung Mit dem Gesetz gegen Hass im Netz soll geregelt werden, dass Anbieter sozialer Netzwerke Straftaten künftig nicht nur blockieren und löschen, sondern auch an das Bundeskriminalamt melden sollen. Zudem soll auch die Androhung von Straftaten künftig geahndet und Beleidigungen vor dem Millionenpublikum im Netz schärfer bestraft werden.
Bundestag und Bundesrat hatten dem Gesetz zugestimmt. Wegen des zwischenzeitlichen Verfassungsgerichtsurteils zur Bestandsdatenauskunft, dessen Auswirkung auch Teile dieses Gesetzespakets betrifft, ließ es Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aber ununterzeichnet. Es kann inkrafttreten, sobald diese Grundlage geklärt ist.
Nachdem der Bundesrat der Änderung seine Zustimmung verweigerte, können Bundestag oder Bundesregierung nun den Vermittlungsausschuss anrufen, um noch einen Kompromiss zu erzielen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, das zuständig für das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft ist, sagte am Freitag, dies sei eine Option, aber noch nicht entschieden. epd